Text der Petition
Mit der Petition wird die Erweiterung der Fahrgastrechte gefordert, sodass das tatsächliche Fahrziel als Fahrtende anerkannt wird und nicht das Ticketziel, damit die Kosten für mögliche verpasste Anschlüsse (z. B. Bus) aufgrund der Verspätung ebenfalls entschädigt werden.
Begründung
Wird die letzte Bahn des Tages aufgrund von Zugausfall, Verspätung oder sonstigen Gründen, die der Bahn zuzuordnen sind verpasst, so greifen die Fahrgastrechte. Diese besagen, dass in diesem Fall bis zu einem Preis von 80,-€ ein Taxi zum Zielbahnhof genommen werden darf, sofern der Fahrpreis die 80,-€ übersteigen würde, ist es dem Fahrgast gestattet ein durchschnittliches Hotel aufzusuchen. Die Taxi oder Hotelkosten können Inkl. der 50 prozentigen Fahrkartenerstattung bei der Deutschen Bahn eingereicht werden.
Auch wenn ein Großteil der Fahrkarten am Zielbahnhof endet, müssen die meisten Reisenden anderweitig noch weiter. Viele nutzen hierfür die Straßenbahn oder den Bus. Wird hier aufgrund einer Verspätung seitens der Bahn die letzte Anbindung nicht mehr erreicht - zieht sich die Bahn mit dem Argument "Der Vertrag lief nur bis zum Bahnhof" aus dem Problem heraus und der Fahrgast bleibt auf möglichen Taxikosten in das Umland sitzen.
Praxisbeispiel:
Ein Reisender fährt um 21:14 Uhr mit dem IC 2027 von Wuppertal Hbf nach Mainz Hbf, wo er planmässig um 23:39 Uhr ankommen sollte, der letzte Bus nach Mommenheim, wo er eigentlich hin muss, fährt um 00:10 Uhr. Somit hat er mit 31 Minuten Umstiegszeit genügend Puffer. Der IC 2027 hat auf seiner Fahrt Richtung Mainz aufgrund von verschiedenen Gründen Verspätung gesammelt, so dass der Zug erst gegen 00:20 Uhr Mainz erreicht. Der letzte Bus nach Mommenheim ist nun weg. Das Ticket der Bahn endet am Mainzer Hbf. Der Reisende kann sich nun überlegen, ob er kostenpflichtig aus eigener Tasche mit dem Taxi fährt oder sich die Nacht am Mainzer Hbf aufhält.
Die Deutsche Bahn argumentiert in diesem Fall wie folgt: Es wurde ein Vertrag für die Strecke Wuppertal - Mainz geschlossen, diesen Vertrag haben wir als Bahn erfüllt, der Kunde ist in Mainz. Anschlussfahrten gehen uns nichts an.
Ich als Einreicher der Petition argumentiere dagegen:
Richtig, der Vertrag wurde nur bis Mainz geschlossen ABER der Vertrag besagt auch, dass ich um 23:39 Uhr in Mainz bin und nicht erst um 00:20 Uhr. Wenn ich durch diese Verspätung in Probleme komme bzw. Anschluss-fahrten nicht erreiche, muss die Bahn mir das erstatten, da ich den Bus ja nur nicht erreicht habe, weil sich die Bahn nicht an ihren Vertrag gehalten hat, mich pünktlich um 23:39 Uhr in Mainz Hbf abzusetzen.
Es ist legitim eine gewisse Umstiegszeit vorauszusetzen. Ich kann nicht um 00:07 Uhr planmäßig ankommen und mich dann beschweren, dass ich den Anschluss um 00:10 Uhr verpasst habe. Ich erachte 15 Minuten Umstiegszeit für eine legitime Zeit.
Daher fordere ich: Das die Bahn auch dafür haftet bzw. Kosten ersetzt, wenn Anschlussverkehrsmittel, die nicht zur Bahn gehören aufgrund einer Verspätung seitens der Bahn dennoch erstattet werden, auch wenn das Vertragsende (Ziel der Fahrkarte) am Zielbahnhof erreicht wurde.