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Petition 152343

Kinder- und Jugendhilfe

Transparentere/Unbürokratische Gestaltung der Kindergrundsicherung vom 15.06.2023

Text der Petition

Die Kindergrundsicherung transparent und unbürokratisch gestalten.
Leistungen erfolgen durch die Familienkasse, alle anderen Behörden fragen nur ab, ob ein Kindergrundsicherungsanspruch besteht und teilen dies der Familienkasse mit.
Bildungs- und Teilhabe-Leistungen bewahren, aber -wo möglich- automatisiert auszahlen.
Steuerfreibetrag der Kinder von Gutverdienern bevorzugt durch einheitliches höheres Kindergeld für alle ersetzen. Mehrleistung auch durch Entbürokratisierung finanzieren.

Begründung

Begründung:
Das erwünschte Ziel einer Kindergrundsicherung, die alle bisherigen Einzelleistungen wie Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzulage, Bildungs- und Teilhabepaket zusammenfast ist es ja Bürokratie abzubauen und u.a. durch die eingesparten Verwaltungskosten die Kinderarmut deutlich zu verringern.
Das Präsidium des Deutschen Landkreistages warnt vor einem weiteren Bürokratieaufbau.
Zudem würde die Schaffung neuer Strukturen den Verwaltungsaufwand nicht wie gewünscht verringern, sondern erhöhen.
Ich bitte daher alle an dieser Gesetzgebung beteiligten diesem Hauptziel, Mehrleistung durch Entbürokratisierung, dem sich sicher auch die FDP anschließen kann, verpflichtet zu bleiben.
Konkret schlage ich dazu folgendes vor:
Da geplant ist zwischen einem Betrag, den jedes Kind erhalten soll, und einem Betrag, den Kinder mit Eltern, die Bürgergeld, Wohngeld oder BAföG Empfänger sind, erhalten sollen, zu unterscheiden, bekommen von der Familienkasse weiterhin Alle das eigentliche Kindergeld.
1. Ich schlage vor den Steuerfreibetrag, der Kinder von Gutverdienern gerade gegenüber Kindern von mittleren Einkommen bevorzugt, abzuschaffen und dafür das Kindergeld für alle auf 280€ bis 300€ anzuheben.
2. Den Eltern bzw. Alleinerziehenden, die Bürgergeld, Wohngeld oder BAföG Empfänger sind, bzw. eine ähnliche Leistung erhalten, wird von ihrer Leistungsstelle im Leistungsantrag nur eine Frage gestellt: Haben sie zu Hause wohnende Kinder, für die ein Kindergrundsicherungsanspruch bestehen könnte?
3. Ist diese Frage mit Ja beantwortet, muss der Leistungsträger der Familienkasse mitteilen, dass diese Kinder, so sie bei der Familienkasse erfasst sind, einen Anspruch auf die volle Kindergrundsicherung haben. Hier sollten alle Leistungsberechtigen gleichbehandelt werden, da sich sonst eine belastende und kostspielige Bürokratie kaum vermeiden lässt.
4. Somit wird dann auch von der Familienkasse, die ja weiß, ob die Kinder zu Hause wohnen oder schon berufstätig sind auch die Kindergrundsicherung ausgezahlt, die alle bisherigen Leistungen zusammenfasst. Hierbei ist vom Gesetzgeber nur zu klären, ab welchem Kindereinkommen oder L

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