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Diskussion zur Petition 152589

Krankheitsbekämpfung

Einführung eines Gesetzes zum Schutz vor Applied Behavior Analysis-(ABA)-Autismustherapie vom 19.06.2023

Diskussionszweig: Bitte fundierter begründen

Heinz 548 | 28.06.2023 - 13:32

Bitte fundierter begründen

Anzahl der Antworten: 5

Frage vorab: Was sind denn Autist?

Wenn die weibliche Anrede im Plural erfolgt, wäre der Plural folgerichtig auch für die männliche Anrede anzuwenden, da müsste es dann Autisten heißen, -nur mal so gedacht… (Siehe auch: Rat für deutsche Rechtschreibung e. V. welcher von den staatlichen Stellen damit betraut wurde, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum(*) zu bewahren und die Rechtschreibung auf der Grundlage des orthografischen Regelwerks im unerlässlichen Umfang weiterzuentwickeln und mit der Herausgabe des amtlichen Regelwerks als Referenzwerk für die deutsche Rechtschreibung beauftragt wurde.
(*) Deutschland, Österreich, Schweiz, Südtirol, Liechtenstein, deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens)


Mir erscheint die Begründung der petitionstextformulierenden Person zu flach gehalten.

„Die Angewandte Verhaltensanalyse oder Applied Behavior Analysis (ABA) ist eine international anerkannte, wissenschaftlich fundierte Methode und gilt als die derzeit am besten abgesicherte bzw. wirksamste Methode zur Behandlung von Autismus-Spektrum-Störungen.“ (Quelle: Dachverband Österreichische Autistenhilfe) Weiter: „Zielgruppe Kinder ab dem Alter von 1 Jahr, Jugendliche und Erwachsene mit:
• Autismus-Spektrum-Störungen
• Kognitiver Beeinträchtigung
• Kommunikationsbeeinträchtigung
• Genetischen Störungsbildern (z.B. Down Syndrom)“

Die petitionserstellende Person wird gebeten, ihre Sichtweise und Forderung fundierter zu begründen.
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