Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, ein Gesetz zum Schutz vor Applied Behavior Analysis-(ABA)-Autismustherapie einzuführen (entsprechend dem Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen). Das Gesetz soll ABA-Autismustherapien bei Minderjährigen bis mindestens 18 Jahre verbieten und ein Werbeverbot für diese Therapien beinhalten.
Begründung
Autismus ist kein Defekt, der repariert werden muss, sondern eine Normabweichung, die sich auf die Fähigkeiten und Bedürfnisse der Betroffenen auswirkt.
ABA-Autismustherapie versucht Autist:innen so zu konditionieren, dass sie neurotypisch(er)es Verhalten zeigen. Dies kann nur durch extremes Maskieren erreicht werden. Es vermittelt den Betroffenen, dass sie so wie sie sind, nicht in Ordnung sind.
Dies führt unter anderem zu
- reduziertem Selbstwertgefühl
- Traumatisierung, Posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS)
- Depressionen
- Suizidalität.
Autist:innen brauchen Akzeptanz, keine Konversionstherapie.
Wenn die weibliche Anrede im Plural erfolgt, wäre der Plural folgerichtig auch für die männliche Anrede anzuwenden, da müsste es dann Autisten heißen, -nur mal so gedacht… (Siehe auch: Rat für deutsche Rechtschreibung e. V. welcher von den staatlichen Stellen damit betraut wurde, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum(*) zu bewahren und die Rechtschreibung auf der Grundlage des orthografischen Regelwerks im unerlässlichen Umfang weiterzuentwickeln und mit der Herausgabe des amtlichen Regelwerks als Referenzwerk für die deutsche Rechtschreibung beauftragt wurde.
(*) Deutschland, Österreich, Schweiz, Südtirol, Liechtenstein, deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens)
Mir erscheint die Begründung der petitionstextformulierenden Person zu flach gehalten.
„Die Angewandte Verhaltensanalyse oder Applied Behavior Analysis (ABA) ist eine international anerkannte, wissenschaftlich fundierte Methode und gilt als die derzeit am besten abgesicherte bzw. wirksamste Methode zur Behandlung von Autismus-Spektrum-Störungen.“ (Quelle: Dachverband Österreichische Autistenhilfe) Weiter: „Zielgruppe Kinder ab dem Alter von 1 Jahr, Jugendliche und Erwachsene mit:
• Autismus-Spektrum-Störungen
• Kognitiver Beeinträchtigung
• Kommunikationsbeeinträchtigung
• Genetischen Störungsbildern (z.B. Down Syndrom)“
Die petitionserstellende Person wird gebeten, ihre Sichtweise und Forderung fundierter zu begründen.