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Diskussion zur Petition 152769

Sexueller Missbrauch von Kindern

Strafbarkeit auch von Äußerungen in Wort und Schrift, die fiktive sexuelle Handlungen an einem Kind wiedergeben vom 22.06.2023

Diskussionszweig: Lustig

PfannkuchenOhneButter | 17.08.2023 - 21:07 (Zuletzt geändert am 17.08.2023 - 21:10 von PfannkuchenOhneButter )

Lustig

Anzahl der Antworten: 0

Richtet sich das gegen echte Kinder? Weil wenn nicht dann wäre die nächste Frage, wie man mit Aussagen wie "Shinobu Oshino würde ich gerne einmal..." umgeht. Wäre bspw. ein Charakter die offiziel ein Vampir ist, um die 500 Jahre Alt, aber sehr jung aussieht.

Da müssen die Ermittler ja Experten in japanischer Kunst und Kultur werden und kennen sich dann ggf. besser aus als der Nerd von Neben an. Irgendwie lustig.

Keine Ahnung. Irgendwie komisch, wenn man sich das verbildlich, wie da Ermittler sitzen und sicherstellen das bloß niemand Shinobu, oder noch bekannter Megumin beschimpft. Sowas kenne ich nur aus der Forensik, oder von Teenies.
Die Ressourcen sind begrenzt und solche Forderungen kamen häufig von Menschen, die davon profitieren, weil dann echter Missbrauch nicht mehr verfolgt werden kann, da harmlose Fälle die Justiz überfluten. Das kommt nicht von mir sondern von den Menschen, von denen Sie fordern das sie hier aktiver werden:

"Vor allem die Tatsache, dass der minder schwere Fall bei der Gesetzgebung keine Berücksichtigung gefunden hat, führt in der Praxis dazu, dass die Länderpolizeien zahlreiche Ermittlungsverfahren ohne tatsächlichen pädokriminellen Hintergrund zu führen haben. Für die tatsächlichen Fälle bleibt dadurch am Ende kaum noch Ermittlungspotenzial übrig.“
Quelle: https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/gut-gemeint-ist-nicht-immer-auch-gut-gemacht

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