
Diskussion zur Petition 152769
Sexueller Missbrauch von Kindern
Strafbarkeit auch von Äußerungen in Wort und Schrift, die fiktive sexuelle Handlungen an einem Kind wiedergeben vom 22.06.2023
Diskussionszweig: Verbale sexuelle Belästigung
Also, verbale sexuelle Belästigung gibt es strafrechtlich noch nicht, aber das ist bereits in Planung (geht heute nur über "Beleidigung").
Da macht es keinen Sinn einen separaten Paragraphen einzuführen, da in solchen Fällen ein höheres Strafmaß gewählt wird.
Petitionen sollten klar und verständlich sein, aber diese hier ist eine einzige Katastrophe, weil "fiktiv" etwas ganz anderes suggeriert. Zumal eine fiktive Person sowieso nicht belästigt werden kann. Viele dieser Diskussionen hätten nicht existiert wenn der Petent "verbale sexuelle Belästigung" erwähnt hätte. Wirkt für mich wie Stimmungsmache, oder schlechte Kommunikationskenntnisse.
Quelle:
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Lupinal | 03.09.2023 - 11:28
@Su89:
Nach einer Woche (und komplett abgewanderten und stillgelegten Nebenthreads) haben Sie immer noch nicht klar definiert und abgegrenzt, was genau Sie unter Strafandrohung gestellt haben wollen und was nicht, und wie Sie das überwachen wollen.
Bis jetzt haben Sie nichtmal klargestellt inwiefern real existierende Individuen eine Rolle spielen oder ob sich Ihre Zenzurvorstellungen auch auf fiktive Personen imaginärer Species in Phantasiewelten erstrecken.
Mir scheint Sie wünschen sich eine Carte Blache die Sie dann nachgängig mit allem füllen was Ihnen mißfällt oder suspekt ist.
(Analog der neuen Notstandsoption bei "Pandemien" ohne je festzulegen was genau damit gemeint ist).
Und das kann man nun beim besten Willen nicht unterzeichnen.
Lupinal | 27.08.2023 - 17:26
@Su89 | 25.08.2023 - 18:08:
diese Erläuferung macht es weder verständlicher noch logischer:
"Nun verbale sexuelle Bestätigung an Kindern sollte auch in Anwesenheit des Kindes strafbar sein"
WTF soll " verbale sexuelle Bestätigung" sind?
"auch in Anwesenheit des Kindes"
Was auch immer, wann sonst soll 'es' ein Problem sein, wenn nicht in Anwesenheit einer der notwendigen Parteien?
"entsteht meist erst im Kopf bevor Täter zugreifen."
Was hat das mit der Petiton zu tun?
Weil man sich nichts vorstellen ohne darüber zu reden / schreiben / malen?
"Sexuelle Handlungen ... auch wenn noch keine Handlung indem Sinne stattfindet"
Huh?
Eine Handlung ist auch ohne Handlung eine Handlung?
Gedankenverbrechen?
"Worte und Schriften können ebenfalls kinderpornografisch sein und von einigen wieder gegeben werden".
Diskussionswürdig, aber slesbt wenn: wen juckts, wenn es KEINE OPFER gibt?
Viele Steuerzahler möchter ihren Fiannzbeamten erwürgen, viele Bürger ihre Regierung an die Wand stellen, ein guter Teil unserer Unterhaltung umfaßt reale Verbrechen wie Krieg, Mord, Terror, etc. und niemand regt sich darüber auf weil jeder weiß daß niemand es umsetzt und es nur Fiktion ist.
Wie weit soll Ihrer Vorstellung nach die Gesinnungkontrolle und Bespitzlung sowie Verfolgung von "schlechten Gedanken" gehen?
"Wie man das auch nennen mag."
Normwidrige Gedanken?
In allen ihren Ausführungen (auch nicht-sexuellen) normal für den allergrößten Teil der Bürger in allen Völkern der Welt, deren LEben mehr als Kampf ums Überleben beinhaltet.
"sexistisch gegenübern Kindern äußern "
Das woraus genau besteht?
Sie wollen Gesetze, dann liefern sie auch klare Definitionen.
"Erotische Geschichten über Kinder zu verbreiten ist Kinderpornografie die in Sprache, Schrift und Bildern wiedergegeben werden kann."
Ggf. abhängig von Definion und Kultur, aber nochmal: keine Opfer, reine Phantasie.
Welche andere Gedanken oder Äußérungen die realisiert strafbar wären, möchten Sie noch unter Strafe stellen?
"Setzt eure Unterschriften gegen kindesmissbrauch, das ist keine Kleinigkeit und muss auch nicht tolleriert werden"
Bestimmt nicht, wenn daraus weitaus größere Risiken für alle in Form einer Geselslchft die Reden und Gedanken verfolgt, näher rückt; und keine reales Verbrechen verhindert wird, KEIN EINZIGES!
Su89 | 25.08.2023 - 18:08
Ja. Ursprünglich habe ich das anders formuliert, warum der Vorschlag vor Petitions Veröffentlichung dem Vorstand mir gegenüber so als bessere Verbesserung vorgeschlagen wurde, ein Vorschlag, das ist fraglich, normalweise müsste man da hilfreiche Vorschläge geben und doch genauer formulieren.
Nun verbale sexuelle Bestätigung an Kindern sollte auch in Anwesenheit des Kindes strafbar sein, nämlich wenn man einer erwachsenen und nicht erwachsene Person gegenüber solche Äußerungen macht. Sexueller Kindesmissbrauch entsteht meist erst im Kopf bevor Täter zugreifen.
Sexuelle Handlungen an Kindern sind immer grenzüberschreitend und auch wenn noch keine Handlung indem Sinne stattfindet, Worte und Schriften können ebenfalls kinderpornografisch sein und von einigen wieder gegeben werden, wenn sie sexistische Äußerungen machen über Kinder.
Diese Grenzen sollten gesetzt werden. Man kann über sexuellen Missbrauch reden und wiedergegeben was passiert ist, das ist aber was andere, als wenn jemand sich sexistisch gegenübern Kindern äußern möchte und sich daran aufgeilt. Erotische Geschichten über Kinder zu verbreiten ist Kinderpornografie die in Sprache, Schrift und Bildern wiedergegeben werden kann. Das ist nicht nur sexuelle Belästigung, oder eine Beleidigung, es ist einfach Unrecht. Wie man das auch nennen mag.
Strafmaß und genaue Erklärung wird meist ja nach Petitions Ende eingereicht und noch einmal ausführlich formiert, entschieden wird vor Beschluss eines Gesetzes noch ein 2. Mal. Also der Bundestag muss abstimmen.
Setzt eure Unterschriften gegen kindesmissbrauch, das ist keine Kleinigkeit und muss auch nicht tolleriert werden, Pädophilie gehört nicht in die Gesellschaft, sondern behandelt und bestraft und das frühzeitig.
Verfassungsschutz hat seine Meinung zu Grenzen setzen und hierbei ist es nichts anderes.