Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz dahingehend zu ändern, dass das Bundesverfassungsgericht bei z. B. fehlenden Unterlagen bzw. fehlenden Substantiierungen oder fehlerhafter formaler Begründung den Einreicher der Verfassungsbeschwerde hierüber informieren muss und Gelegenheit geben muss, diese nachzubessern.
Begründung
Liest man die Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht, werden viele Verfassungsbeschwerden deshalb verworfen, weil ein Verfassungsverstoß " nicht substantiiert" dargelegt wird oder dem formalen Begründungserfordernis nicht entsprochen wurde.
Zuletzt geschah dies bei der Entscheidung, ob die Untersuchungshaft einer Beschuldigten aufrecht erhalten werden sollte
Man könnte meinen, dieses Problem betrifft nur einzelne Verfassungsbeschwerden, wenn jemand um seinen Frust rauszulassen mal eine Verfassungsbeschwerde gegen irgendetwas erhebt. Doch diese Vorstellung ist weit gefehlt.
Wie auch im oben dargelegten Fall werden viele Verfassungsbeschwerden, die von (teilweise Top) Anwälten eingereicht werden, als unzulässig verworfen, weil der Grundrechtsverstoß nicht hinreichend begründet oder zu wenig substantiiert dargelegt wurde oder ähnliche formelle Dinge.
Ich würde diesen vielen Anwälten nicht unterstellen, dass Sie unfähig wären, eine Verfassungsbeschwerde zu erheben. Bei manchen Verfassungsbeschwerden sind selbst Anwälte oft nicht in der Lage, den hohen Begründungsanforderungen des Verfassungsgerichts gerecht zu werden.
Diese denken, sie hätten alles getan, alles vorgetragen, sich mit der Rechtsprechung auseinander gesetzt, und dann kommt nach einigen Monaten oder Jahren ein einfacher Beschluss, die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig.
Wenn dies selbst für Anwälte nicht ersichtlich ist, ist das problematisch.
Daher fordere ich, dass bei Verfassungsbeschwerden, die den Beschwerdeführer ernsthaft tangieren (Untersuchungshaft oder andere Freiheitsentziehende Maßnahmen, körperliche Eingriffe und Strafurteile) bei einer (ernsthaft verfassten) Verfassungsbeschwerde, das Bundesverfassungsgericht den Beschwerdeführer auf die Mängel aufmerksam machen muss und ihm eine Frist zur Nachbesserung einräumen kann, bzw. um Unterlagen noch vorzulegen oder nochmals was dem Verfassungsgericht fehlt substantiierter vorzutragen.
Oft kann ja der tatsächliche Beschwerdeführer nicht dafür, wenn er seinem Anwalt vertraut und dieser die letzte Hoffnung (Verfassungsbeschwerde) formal "versemmelt" oder nach bestem Gewissen es nicht 100% den Vorgaben genügt, und dann jemand, nur weil der Anwalt nicht genug substantiiert (in Augen des Gerichts) vorträgt, dann die Verfassungsbeschwerde scheitern lässt.
Wenn man die Verfassungsbeschwerde ernst nimmt, muss man fair trial spielen und dem Beschwerdeführer, der z.B. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, darauf hinweisen, dass sein Anwalt formal nicht 100% genau begründet hat und das nachreichen sollte. Es kann nicht sein, dass obwohl die Verfassungsbeschwerde vielleicht begründet ist, und extremste Auswirkungen auf das Leben der Menschen hat, an solchen Formalia scheitert.
Deshalb bitte ich Sie, dieser Petition zu folgen