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Petition 152997

Arbeitslohn

Automatische Anpassung des Mindestlohns an die Inflation vom 26.06.2023

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass der Mindestlohn nicht durch eine Kommission festgelegt, sondern automatisch an die Inflation angepasst werden sollte. Weiterhin sollte die Höhe des Mindestlohns entgegen der Entscheidung der Kommission weiter erhöht werden, um einen Reallohnverlust für die untersten 13 % der Beschäftigten zu verhindern.

Begründung

Aus der Begründung der Mindestlohnkommission wird ersichtlich, dass die Kommission mit ihrer Entscheidung gegen den Willen des Bundestages gehandelt hat, weil die Grundlage für die Entscheidung der abgelöste Mindestlohn von 10,45 Euro war. Dieses Hinwegsetzen über den Bundestag lässt nur einen Schluss zu: Der Mindestlohn sollte zukünftig anhand der Inflation unter Berücksichtigung der Tarifabschlüsse automatisch angepasst werden. Dieser Umstand würde garantieren, dass eine nachträgliche Umdeutung des Willen des Bundestages nicht erfolgen kann.
Weiterhin stellt die Verwendung des abgelösten Mindestlohns eine schwerwiegende Benachteiligung der schwächsten Arbeitnehmer dar. Diese Arbeitnehmer sind häufig nicht gewerkschaftlich organisiert und werden durch die bestehende Vorgehensweise der Jobcenter dazu genötigt einen Job auf Mindestlohnbasis anzunehmen. In diesem Zusammenhang wird der Arbeitgeber nicht angetrieben seinen Beschäftigten einen höheren Lohn anzubieten. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die 13% der Beschäftigten, die den Mindestlohn erhalten, nur unzureichende Fähigkeiten zur Erstreitung eines höheren Lohnes besitzen.
Nimmt sich der Bundestag dieses Problems nicht an, so wird die Nachricht versandt, dass in einer Krise, die die Schwächsten am härtesten trifft, die Schwächsten mit einem Reallohnverlust leben müssen.
Weiterhin muss der Bundestag in Betracht ziehen, dass die Mindestlohnkommission festgestellt hat, dass der Mindestlohn bisher keine nennenswerten Auswirkungen auf die Beschäftigung der Bevölkerung hat. Als Folge kann eine der Inflation angemessene Erhöhung des Mindestlohns nicht als Gefährdung für die Beschäftigung innerhalb der Bundesrepublik angesehen werden.
Zudem hat der Bundestag zu Bedenken, dass die Umsetzung der Richtlinien der EU zum Mindestlohn 2025 eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns zur Folge haben kann. Damit könnte der Beschluss der Kommission durch diese Umsetzung 2025 nichtig sein. Somit ist eine Überstimmung Kommission für den Bundestag wahrscheinlich sogar vorgesehen.
Zuletzt stellt der Reallohnverlust von über 13% eine signifikantes Risiko für die Staatshaushalte und das Wirtschaftswachstum dar. Diese 13% werden innerhalb der nächsten 2 Jahre ihren Konsum entsprechend des Reallohnverlustes beschränken müssen. In der Folge wird die Binnennachfrage abnehmen und dieses könnte eine wirtschaftliche Erholung gefährden. Für 13% besteht auch ein wachsendes Risiko, dass der Staat zu einer Unterstützung herangezogen werden muss. Wahrscheinlich wird dem Staat keine andere Wahl bleiben, da die zu geringen Löhne die Defizite der Sozialversicherungskassen verschlimmern werden.

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