Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass der Mindestlohn nicht durch eine Kommission festgelegt, sondern automatisch an die Inflation angepasst werden sollte. Weiterhin sollte die Höhe des Mindestlohns entgegen der Entscheidung der Kommission weiter erhöht werden, um einen Reallohnverlust für die untersten 13 % der Beschäftigten zu verhindern.
Begründung
Aus der Begründung der Mindestlohnkommission wird ersichtlich, dass die Kommission mit ihrer Entscheidung gegen den Willen des Bundestages gehandelt hat, weil die Grundlage für die Entscheidung der abgelöste Mindestlohn von 10,45 Euro war. Dieses Hinwegsetzen über den Bundestag lässt nur einen Schluss zu: Der Mindestlohn sollte zukünftig anhand der Inflation unter Berücksichtigung der Tarifabschlüsse automatisch angepasst werden. Dieser Umstand würde garantieren, dass eine nachträgliche Umdeutung des Willen des Bundestages nicht erfolgen kann.
Weiterhin stellt die Verwendung des abgelösten Mindestlohns eine schwerwiegende Benachteiligung der schwächsten Arbeitnehmer dar. Diese Arbeitnehmer sind häufig nicht gewerkschaftlich organisiert und werden durch die bestehende Vorgehensweise der Jobcenter dazu genötigt einen Job auf Mindestlohnbasis anzunehmen. In diesem Zusammenhang wird der Arbeitgeber nicht angetrieben seinen Beschäftigten einen höheren Lohn anzubieten. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die 13% der Beschäftigten, die den Mindestlohn erhalten, nur unzureichende Fähigkeiten zur Erstreitung eines höheren Lohnes besitzen.
Nimmt sich der Bundestag dieses Problems nicht an, so wird die Nachricht versandt, dass in einer Krise, die die Schwächsten am härtesten trifft, die Schwächsten mit einem Reallohnverlust leben müssen.
Weiterhin muss der Bundestag in Betracht ziehen, dass die Mindestlohnkommission festgestellt hat, dass der Mindestlohn bisher keine nennenswerten Auswirkungen auf die Beschäftigung der Bevölkerung hat. Als Folge kann eine der Inflation angemessene Erhöhung des Mindestlohns nicht als Gefährdung für die Beschäftigung innerhalb der Bundesrepublik angesehen werden.
Zudem hat der Bundestag zu Bedenken, dass die Umsetzung der Richtlinien der EU zum Mindestlohn 2025 eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns zur Folge haben kann. Damit könnte der Beschluss der Kommission durch diese Umsetzung 2025 nichtig sein. Somit ist eine Überstimmung Kommission für den Bundestag wahrscheinlich sogar vorgesehen.
Zuletzt stellt der Reallohnverlust von über 13% eine signifikantes Risiko für die Staatshaushalte und das Wirtschaftswachstum dar. Diese 13% werden innerhalb der nächsten 2 Jahre ihren Konsum entsprechend des Reallohnverlustes beschränken müssen. In der Folge wird die Binnennachfrage abnehmen und dieses könnte eine wirtschaftliche Erholung gefährden. Für 13% besteht auch ein wachsendes Risiko, dass der Staat zu einer Unterstützung herangezogen werden muss. Wahrscheinlich wird dem Staat keine andere Wahl bleiben, da die zu geringen Löhne die Defizite der Sozialversicherungskassen verschlimmern werden.
Ylander | Sun Jul 30 11:27:44 CEST 2023 - Sun Jul 30 11:27:44 CEST 2023
Das klingt sehr nach "die Linke".
Gerade aber im Interesse des Sozialen Friedens habe ich erhebliche Bedenken, Ihren Überlegungen zu folgen, ganz abgesehen von der Frage, ob sie überhaupt der Realität standhalten könnten. M. E. sind Ihre Argumente nur Wunschdenken und so gar nicht durchführbar.
Ich plädiere vielmehr dafür, wieder zur sozialen Marktwirtschaft zurückzukehren, was aber auch voraussetzt, dass sich Arbeitnehmer wieder mehr engangieren (was schwierig sein wird anlässlich des mitlerweile sehr niedigren Levels der Qualifikation), und sich ihren Lohn wieder verdienen. Dazu muss zudem die Politik günstige Rahmenbedingungen schaffen, sinbesonder die deutsche Wirtschaft von Steuern und Bürokratei entlasten. Zudem muss die massenhafte Einwanderung Bildungsferner in unsere Sozialsysteme, die den Standort Deutschland zusätzlich massiv belasten, gestoppt und soweit mögich zurückgedreht werden. All dies ist mit der jetzigen Bundesregierung aber nicht zu machen.
Die Regulierung des Mindestlohnd löst die Misere unseres Landes, das stramm in den Abgrund fährt, gewiss nicht. Da sind viel tiefer gehende Manahmen vonnöten.
Nicki1993 | Sun Jul 30 10:40:09 CEST 2023 - Sun Jul 30 10:40:09 CEST 2023
Guten Morgen lieber Ylander,
ich möchte Ihnen gerne auf Ihre Einwände eingehen.
Zuerst möchte ich mit dem Auslösen einer Lohn-Preis Spirale Anfangen. Durch die Kopplung an die Inflation würden Unternehmen deutlich zurückschrecken die erhöhten Löhne an den Endverbrauch weiterzugeben, da Sie sonst weitere Lohnsteigerung durch die Inflation erwarten. Ein solches Handeln wäre kurzsichtig. Die Unternehmen wären bei einer Kopplung an einer geringen Inflation interessiert. Eine geringe Inflation würde geringe Lohnsteigerung bedeuten.
Eine Ausweitung der Bürokratie und Zunahme der Gerichtsverfahren ist eine Punkt, da eine überladene Bürokratie für Unternehmen hemmend wirken. Ich glaube nicht, dass die Bürokratie und die Gerichtsverfahren signifikant ansteigen würden, da die notwendige Bürokratie (staatliche Überwachung) bereits vorhanden wären. Bei der Zahl der Gerichtsverfahren würde ich zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht von einem stark Anstieg ausgehen. Für viele Unternehmen wären die Kosten und das negative Image durch solche Verfahren deutlich höher als sich an den Mindestlohn zu halten. Die Überwachung des Mindestlohn fällt in den Aufgaben Bereich des Zolls.
Wenn der Mindestlohn für das Erreichen einer lebensfähigen Rente nicht ausreicht, kommt die Allgemeinheit (also alle Bürger) für das Erreichen eines gewissen Rentenniveau auf. Folglich werden die Unternehmen von der Allgemeinheit verdeckt subventionier bzw. gewisse Kosten werden an die Allgemeinheit abgetreten. Darüber hinaus muss die Frage gestellt, ob Unternehmen, die sich den Mindestlohn nicht leisten können, ein tragfähig Betriebs- und Geschäftskonzept haben.
Der Eingriff in die Vertragsfreiheit hat es mit dem Mindestlohngesetz bereits gegeben. Hier ist zu bedenken, dass viele Unternehmen im Niedriglohsektor selbst nicht mehr in Arbeitgeberverbänden vertreten sind. Folglich müssten diese Unternehmen einzeln bestreikt werden. Auch ist die gewerkschaftliche Organisation in dieser Arbeitnehmergruppe besonders gering. Durch Hartz IV oder Grundsicherung ist der Arbeitnehmer zur Annahme von Jobs verpflichtet. Wenn man eine Stelle wegen zu geringem Lohn ablehnt, hatte man mit Sanktionen zurechnen. Will einen Unternehmen keinen höheren Lohn zahlen und der Arbeitnehmer kündigt, so muss mit eine Sperrfristen beim Arbeitslosengeld gerechnet werden. Zusammenfassend die Machtverhältnis im Mindestlohnbereich sind sehr ungleich verteilt. Daher ist der Eingriff in Vertragsfreiheit legitim und das Verfassungsgericht hat diesen Umstand bisher nicht beanstandet.
Deutschland nach 1945 hat seine Wirtschaft auf den Export von Waren ausgelegt. Aus diesem Grund liegt es im Interesse vieler Unternehmen einen geringen Lohn zu zahlen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Als Folge ist die Binnennachfrage in Deutschland ziemlich gering. In Krisen ist Deutschland deutlich stärker auf andere Länder angewiesen, um aus der Krise zu kommen. Ein höherer Mindestlohn würde die Binnenkonjunktur antreiben und neue Nachfragen erzeugen, die wiederum durch Angebot gedeckt werden müssen.
Die Bekämpfung des Mindestlohn auf dem Rücken der Schwächsten ist eine ziemlich kurzsichtige Politik, da diese den Sozialen Frieden in Gefahr bringt und den Raum für radikale Parteien wie die AFD ermöglich. Kürzlich haben Unternehmen die AFD als Gefahr für den Wirtschaftsstandort Deutschland genannt. Aber die Unternehmen wollen augenscheinlich keinen Beitrag zu Bekämpfung des Problems leisten. Der Mindestlohn gewährt Sozialen Frieden.
An diesem Punkt möchte ich auf Revolutionen verweisen. Revolution brauchen einen Funken. Sie werden nicht von den politischen Ideen getragen, sondern von einem Funken, der die Menschen auf die Straße treibt. Bei der historische Betrachtung der vergangen Revolutionen wird schnell ersichtlich, dass in den meisten Fällen der Soziale Frieden gestört war.
Ylander | Sun Jul 30 08:55:47 CEST 2023 - Sun Jul 30 08:55:47 CEST 2023
Wenn man damit jährliche Gehaltsverhandlungen und Streiks der Gewerkschaften verhindern kann, und auch eine Benachteiligung nicht gewerkschaftlich organisierter Arbeitnehmer, dann hat dies zunächst positive Aspekte.
Diesen postiiven Aspekten stehen allerdings auch negative Wirkungen gegenüber:
Eingriff in die Vertragsfreiheit
Ausweitung der Bürokratie und Zunahme der Gerichtsverfahren
Gefährung der Existenz von angeschlagenen Unternehmen
Auslösen der Lohn-Preis-Spirale
Tendenziell steigende Steuerbelasung
Tendenziell unverhältnismäßig hohe Löhne gemessen an der tendenziell sinkenden Produktivität dank sinkender Qualifikation und Arbeitsleistung
Von daher sehe ich vorrangig die Bekämpfuing der Inflation. Das Entsprechen der Petition wäre in dieser Hinsicht kontraproduktiv.
Gleichzeitig würde sich die Frage der Anpassung der Löhne an die Inflation nicht mehr stellen.
Und um dieses Ziel nicht zu gefährden, muss dem zunehmend aggressive Auftreten der Gewerkschaften mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten wirkungsvoll begegnet werden.
Alles in allem vermag die Petition unter Abwägung von Für und Wider nicht zu überzeugen, da zu kurz gedacht.