Text der Petition
Mit der Eingabe wird eine Ergänzung von Artikel 80 Absatz 1 Grundgesetz gefordert. So soll die Übertragung der Ermächtigung auf Stellen außerhalb des Grundgesetzes unzulässig sein. Des Weiteren sollen Grundrechte durch Rechtsverordnung nicht eingeschränkt werden können.
Begründung
Der Bundestag möge die Ermächtigung Rechtsverordnungen zu erlassen (Artikel 80 Abs. 1 GG) in der Übertragbarkeit und Mächtigkeit durch Ergänzung des GG wie folgt beschränken:
Artikel 80 GG:
(5) Die Übertragung der Ermächtigung nach Artikel 80 Abs. 1 auf Stellen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes ist unzulässig.
(6) Grundrechte können durch Rechtsverordnung nicht eingeschränkt werden.
Das Grundgesetz sieht den Bundestag als gesetzgebende Instanz vor. Mit der Übertragbarkeit der Ermächtigung Rechtsverordnungen zu erlassen, entsteht ein unklarer Kreis möglicher Adressaten mit der Fähigkeit Rechtsverordnungen zu erlassen und quasi-legislative Fähigkeiten zu erlangen. Zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung ist es notwendig, dies auf Stellen zu begrenzen, die ihrerseits an das Grundgesetz und die Verfassungsgerichtsbarkeit gebunden sind.
Die Einschränkung von Grundrechten per "Pauschalermächtigung", mit dem Ziel dies per Rechtsverordnung zu konkretisieren, konterkariert in erheblicher Weise die Schutzwirkung der Grundrechte und sollte unterbunden werden.