Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Diskussion zur Petition 153195

Mutterschutzgesetz

Freistellung für Partner nach der Geburt des Kindes vom 03.07.2023

Diskussionszweig: Wozu dient dann noch die "Elternzeit"?

Malika2000 | 14.09.2023 - 13:58

Wozu dient dann noch die "Elternzeit"?

Anzahl der Antworten: 0

Ich frage mich wozu dann noch der Sinn der Elternzeit besteht. Denn Väter und Mütter können sich die Elternzeit ja aufteilen, so dass auch die "enge Bindung" des Vaters zum Kind entstehen kann.
Dazu schreibt das Bundesfamilienministerium:
Ihre Elternzeit können Sie vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen. Einen Teil davon können Sie auch im Zeitraum zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag nehmen. Das bedeutet: Sie können Ihre Elternzeit dann nehmen, wenn Sie und Ihr Kind sie wirklich brauchen. Eltern, deren Kinder ab dem 01.09.2021 geboren werden, dürfen bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Jeder Elternteil kann Elternzeit nehmen
Elternzeit steht Ihnen zu, unabhängig davon ob der andere Elternteil ebenfalls Elternzeit beansprucht. In den ersten drei Lebensjahren des Kindes beträgt die Frist für die Beantragung der Elternzeit als Vater sieben Wochen vor gewünschtem Startdatum. Zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes liegt sie bei 13 Wochen.
Auch wenn es grundsätzlich eher die Mütter sind, die nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen, besteht diese Option für Väter gleichermaßen. Umgangssprachlich ist hier vom sogenannten „Vaterschaftsurlaub“ die Rede. Beantragen können Sie diesen direkt ab der Geburt des Kindes und für maximal 36 Monate.

Wieso hat der Vater da keine Zeit um eine enge Bindung zum Kind zu entwickeln?
1 Personen finden diesen Beitrag hilfreich