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Diskussion zur Petition 153198

Erziehungsgeld/Elterngeld

Unveränderte Beibehaltung der Einkommensgrenze nach § 1 Absatz 8 des Bundeselterngeldgesetzes vom 03.07.2023

Diskussionszweig: Worauf bezieht sich die Grenze konkret

F.R.Ludwig | 27.07.2023 - 16:56

Worauf bezieht sich die Grenze konkret

Anzahl der Antworten: 3

Guten Tag zusammen,

ich verfolge die Diskussion rund um das Elterngeld seit einiger Zeit und lese oft Kommentare zu der "Höhe" des zu versteuernden Einkommens (zvE) von 150.000 EUR. Im Jahr 2022 habe ich als gemeinsam veranlagtes Ehepaar auf das zvE eine Steuerlast von ca. 50.000 EUR (Annahme mit Kirchensteuer).
So bleibt dem Ehepaar ein Betrag von 100.000 EUR. Nun kann man darüber streiten, ob diese Einkommenshöhe einen Ausschluss aus dem Bezug von Elterngeld rechtfertigt oder nicht.

Mein Gedanke dazu ist Folgender:
Ein Anspruch auf Elterngeld entfällt, wenn die Summe des zvE mehr als 150.000 EUR (aktuell 300.000 EUR) beträgt, und zwar im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum VOR DER GEBURT des Kindes. Somit schaut man bei der Frage, ob Elterngeld gezahlt wird nicht auf die Situation nach Geburt des Kindes und wie viel Geld dem Familienhaushalt zur Verfügung steht.

Dies ist sehr befremdlich in Situationen, wo vielleicht sogar der "Besserverdiener" in Elternzeit geht und sich um das Kind kümmert.
Wie viel Geld der Familie dann zur Verfügung steht wird bei Frage ob Elterngeld gezahlt wird ignoriert.

Somit kann man zwar darüber streiten, ob 150.000 EUR zvE ./. 50.000 EUR Steuern = 100.000 EUR Einkommen nach Steuern es rechtfertigt den Anspruch von Elterngeld zu streichen. Dies führt aus meiner Sicht aber am Thema vorbei, da das Haushaltseinkommen der Familie nach Geburt überhaupt gar nicht betrachtet wird.

Überspitztes Beispiel: Mann verdient 50.000 EUR in Vollzeit und Frau verdient 120.000 EUR in Vollzeit (mit hohem Einsatz für die Familienplanung). Nun geht die Frau nach Geburt in Elternzeit. Die Familie hat nun ein zvE von 50.000 EUR ./. Steuern nach Geburt des Kindes. Weniger Haushaltseinkommen und mehr Ausgaben.

So lange die "vereinfachte Betrachtung" das Jahr VOR der Geburt ist, sollte man die Grenze meines Erachatens nicht auf 150.000 EUR heruntersetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Fabian Ludwig
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