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Diskussion zur Petition 153198

Erziehungsgeld/Elterngeld

Unveränderte Beibehaltung der Einkommensgrenze nach § 1 Absatz 8 des Bundeselterngeldgesetzes vom 03.07.2023

Diskussionszweig: Was vom Tage übrig blieb

Ylander | 06.08.2023 - 19:50 (Zuletzt geändert am 06.08.2023 - 21:59 von Ylander )

Was vom Tage übrig blieb

Anzahl der Antworten: 0

Erwartungsgemäß wehren sich die Betroffenen vehement gegen die drohende Kürzung der betragsmäßig - auch gemessen an ihrem Einkommen (ob angemessen oder nicht, soll hier nicht diskutiert werden) - beachtlichen Transferleistung.

Die Gründe für die Streichung sind erdrückend, Gründe für die Beibehaltung nicht wirklich plausiblel.

Die Kappungsgrenze und auch die kurzfristige Wirkung erscheinen jedoch verfassungsrechtlich bedenklich, da willkürlich bzw. im Hinblick auf Vertrauensschutz zweifelhaft (wenn man denn den Bezug auf Elterngeld als schutzwürdig ansehe).

Ich plädiere daher dafür, das Elterngeld erst mit Wirkung Geburt ab 1.7.2024 zu streichen, dann aber generell. Danke.
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