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Petition 153963

Petitionsverfahren

Zweijährliche Berichtspflicht des Petitionsausschusses mit ergänzender Auswertung und deutlich besserer Gestaltung vom 19.07.2023

Text der Petition

Mit der Petition wird eine zweijährliche Berichtspflicht des Petitionsausschusses mit ergänzender Auswertung und deutlich besserer Gestaltung gefordert.

Begründung

Die bisherigen Berichte des Petitionsausschusses (zuletzt 2022) sehen aus, als wären sie in den 90ern erstellt worden.

1. Zeitgemäßere Gestaltung und dadurch bessere Lesbarkeit sollen erreicht werden. Eine gute Grundlage zu Ausrichtung könnte der Tätigkeitsbericht des Ombudsmannes der Europäischen Union sein.

2. Der wichtigste Teil, nämlich die Auskunft über die Güte der Tätigkeit des Petitionsausschusses selbst, kann u. a. nur anhand folgender Zahl ermittelt werden:
a) Wie lange ist die Bearbeitungszeit der Petitionen (untergliedert)?
b) Wie viele Petitionen sind bearbeitet worden, wie viele offen, wie viele angenommen, wie viele abgelehnt, wie viele konnten ganz, teilweise, gar nicht umgesetzt werden, wie viele der Öffentlichmachungsanträge wurden auch tatsächlich umgesetzt, was sind ggf. die Gründe für Nichtveröffentlichung, wie viele getrennte E-Mail-Anfragen sind eingegangen, wie viele (wie oft) Rückfragen wurden zu Petitionen gestellt?
Für alle die und mehr Inhalte scheint eine ansprechende Ausgestaltung sehr sinnvoll (Kuchendarstellung, XY-Achsen-Darstellung).

Viele der Angaben fehlen bisher oder sind nur schwer aufzufinden. Diese o. g. Auswertungen sollen gleich zu Anfang des Berichts stehen.

Ziel der Umsetzung bis spätestens zum Berichtsjahr 2024.

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