Text der Petition
Mit der Petition wird eine Änderung des § 3 Satz 1 Nr. 1b des Tierschutzgesetzes (TierSchG) dahingehend gefordert, dass das Hinzufügen "von Schmerzen" und nicht wie bisher "von erheblichen Schmerzen" verboten ist.
Begründung
Die aktuelle Version des § 3 1b TierSchG legitimiert das Hinzufügen von Schmerzen, Leid und Schäden zu Trainingszwecken und stellt einen Widerspruch zu §1 TierSchG dar. Damit werden weit verbreitete und veraltete Erziehungsmethoden, Techniken und Hilfsmittel per Gesetz legitimiert. Es ist nicht nachvollziehbar, warum nur das Hinzufügen von erheblichen Schmerzen im Training verboten sein sollte. Zudem verhindert die aktuelle Gesetzeslage das Eingreifen von zuständigen Veterinärämtern bei entsprechenden Handlungen. Eine Änderung des Gesetztes würde dazu beitragen, dass aktuell frei verkäufliche Hilfsmittel, die z. B. dazu genutzt werden können, dem Hund Schmerzen hinzuzufügen oder den Hund zu erschrecken, beschränkt werden können. Zudem könnten die zuständigen Ämter gezielt gegen bestimmte Trainingsmaßnahmen vorgehen.