Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass der Grundbetrag beim Entgelt in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) vorübergehend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird.
Begründung
Unabhängig von ihrer Leistung, bekommen alle Werkstattbeschäftigten einen Grundbetrag. Auch dieser muss von der
Werkstatt erwirtschaftet werden. Der Grundbetrag wurde in den letzten Jahren in vier Stufen erhöht. Hinzu kamen die wirtschaftlichen Folgen der Corona‐Krise und des Ukrainekrieges. Dies alles hat für die Werkstätten dramatische Folgen. So können viele Werkstätten keinen Steigerungsbetrag mehr an die Werkstattbeschäftigten auszahlen. Aufgrund der Krisen werden die Lebenshaltungskosten (Lebensmittel, Heizung, Strom usw.) immer teurer. So können sich
viele Werkstattbeschäftigte zusätzliche Kleinigkeiten nicht mehr leisten. Einige haben sogar Schwierigkeiten, das Nötigste zu finanzieren.
Bis die von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Entgeltstudie abgeschlossen ist und ein neues Entgeltsystem beschlossen wird fordern wir: Die Finanzierung des Grundbetrages aus öffentlichen Mitteln.
Wir fordern den Bund auf, schnellstmöglich eine Entscheidung hierzu zu treffen. Nur so kann wieder ein leistungsgerechter
Steigerungsbetrag an die Werkstattbeschäftigten ausgezahlt werden.
Je nach Art und Schwere einer Behinderung können dabei gewisse Einschränkungen bestehen. Es gibt sicherlich Menschen mit Behinderungen, die besondere Hilfsmittel und -geräte brauchen oder auch nicht.
Behörden und Werkstätten des ersten Arbeitsmarktes können notwendige Hilfe und Unterstützung bei den betreffenden staatlichen Stellen erhalten.
Nach § 223 (SGB) IX (Anrechnungsmöglichkeit auf Ausgleichsabgaben) können Behörden und Werkstätten des ersten, freien und sozialen Arbeitsmarktes, die
Hälfte des Betrages der Auftragsrechnung abzgl. Materialkosten von eigentlich zu zahlenden Ausgleichsabgaben abziehen.
Wird so tatsächlich die "Inklusion" als "Teilhabe Behinderter am Leben Nichtbehinderter" gefördert oder eher
eine "Exklusion" als "Ausgrenzung Behinderter vom Leben Nichtbehinderter"?
Niemand sucht sich die Art und Schwere einer Behinderung aus, aber man muss nun einmal ein Leben lang mit der Art und Schwere einer Behinderung auskommen.
Daher gibt es auch unterschiedliche Unterstützungsbedarfe. Hier sollte aber geregelt werden, dass es weniger Bürokratie gibt.
Inwieweit können Gewerkschaften als Arbeitnehmerverbände einmal auch WfbM-Beschäftigte mit Arbeitnehmerähnlichem Tätigkeitsverhältnis, Werkstatträte und
Frauenbeauftragte im Werkstattrat in den WfbM beraten und unterstützen?
Wieviel ist der Gesellschaft in Deutschland die erbrachte Arbeitsleistung der WfbM-Beschäftigten wert?
Inwieweit unterscheidet sich in einer Holzwerkstatt/Tischlerei einer WfbM, z.B. eine CNC-Fräse von einer CNC-Fräse in einer Holzwerkstatt/Tischlerei als Werkstatt auf dem ersten Arbeitsmarkt?
In Schwellenländern werden mit einem Lieferkettengesetz, lt. Medienberichten
Firmen in Deutschland angehalten gerechtere Löhne zu zahlen und die Arbeitsbedingungen dort zu überprüfen, wenn z.B. in China, Indien oder Bangladesch Produkte von und für deutsche Firmen hergestellt werden!
Wäre so eine Regelung selber in Deutschland für WfbM-Beschäftigte genauso denkbar und möglich?