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Diskussion zur Petition 154313

Inklusion und Teilhabe

Vorübergehende Finanzierung der Grundbeträge in Werkstätten für Menschen mit Behinderung aus öffentlichen Mitteln vom 24.07.2023

Diskussionszweig: Hilfe für WfbM-Beschäftigte

Nutzer2212485 | 20.08.2023 - 14:22 (Zuletzt geändert am 20.08.2023 - 14:27 von Nutzer2212485 )

Hilfe für WfbM-Beschäftigte

Anzahl der Antworten: 1

In den WfbM werden von Menschen mit Behinderungen in den vielfältigsten Arbeitsbereichen nahezu Alle möglichen Auftragsarbeiten ausgeführt, die eigentlich WfbM-Beschäftigte genauso gut direkt auch bei den Auftragskunden der WfbM, den Behörden und Werkstätten des ersten Arbeitsmarktes, dann mit Arbeitnehmerstatus und Arbeitsvertragsbedingungen ebenso dort vor Ort genauso ausführen können.

Je nach Art und Schwere einer Behinderung können dabei gewisse Einschränkungen bestehen. Es gibt sicherlich Menschen mit Behinderungen, die besondere Hilfsmittel und -geräte brauchen oder auch nicht.
Behörden und Werkstätten des ersten Arbeitsmarktes können notwendige Hilfe und Unterstützung bei den betreffenden staatlichen Stellen erhalten.

Nach § 223 (SGB) IX (Anrechnungsmöglichkeit auf Ausgleichsabgaben) können Behörden und Werkstätten des ersten, freien und sozialen Arbeitsmarktes, die
Hälfte des Betrages der Auftragsrechnung abzgl. Materialkosten von eigentlich zu zahlenden Ausgleichsabgaben abziehen.
Wird so tatsächlich die "Inklusion" als "Teilhabe Behinderter am Leben Nichtbehinderter" gefördert oder eher
eine "Exklusion" als "Ausgrenzung Behinderter vom Leben Nichtbehinderter"?

Niemand sucht sich die Art und Schwere einer Behinderung aus, aber man muss nun einmal ein Leben lang mit der Art und Schwere einer Behinderung auskommen.
Daher gibt es auch unterschiedliche Unterstützungsbedarfe. Hier sollte aber geregelt werden, dass es weniger Bürokratie gibt.

Inwieweit können Gewerkschaften als Arbeitnehmerverbände einmal auch WfbM-Beschäftigte mit Arbeitnehmerähnlichem Tätigkeitsverhältnis, Werkstatträte und
Frauenbeauftragte im Werkstattrat in den WfbM beraten und unterstützen?

Wieviel ist der Gesellschaft in Deutschland die erbrachte Arbeitsleistung der WfbM-Beschäftigten wert?

Inwieweit unterscheidet sich in einer Holzwerkstatt/Tischlerei einer WfbM, z.B. eine CNC-Fräse von einer CNC-Fräse in einer Holzwerkstatt/Tischlerei als Werkstatt auf dem ersten Arbeitsmarkt?

In Schwellenländern werden mit einem Lieferkettengesetz, lt. Medienberichten
Firmen in Deutschland angehalten gerechtere Löhne zu zahlen und die Arbeitsbedingungen dort zu überprüfen, wenn z.B. in China, Indien oder Bangladesch Produkte von und für deutsche Firmen hergestellt werden!

Wäre so eine Regelung selber in Deutschland für WfbM-Beschäftigte genauso denkbar und möglich?
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