Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass die Möglichkeit geschaffen wird, für Studienzeiten ebenfalls Rentenbeiträge nachzahlen zu können, die dann als Wartezeit und nicht mehr als Anrechnungszeit zählen. Dies stellt eine Benachteiligung des Studiums gegenüber der Ausbildung dar, da Anrechnungszeiten nicht zu der Wartezeit von 45 Jahren für besonders langjährig Versicherte zählen, Ausbildungszeiten aber schon.
Begründung
Ausbildungen werden als Beitragszeiten anerkannt und zählen deshalb zur Wartezeit von 45 Jahren für besonders langjährig Versicherte, um abschlagsfrei mit 65 Jahren in Rente gehen zu können.
Dies ist mit einem Studium unerreichbar, da Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr bis maximal 8 Jahre, zum 25. Lebensjahr ausschließlich als Anrechnungszeiten gemeldet werden.
Diese Anrechnungszeiten werden jedoch nicht bei der Wartezeit von 45 Jahren berücksichtigt, was es für Studierende unmöglich macht, diese Wartezeit bis zum 65. Lebensjahr überhaupt zu erreichen.
Dies ist eine nicht zu akzeptierende Ungerechtigkeit ggü. Ausbildungen, bei denen die Zeiten angerechnet werden.
Es sollte entweder
1. eine freiwillige Nachzahlung für diese Zeiten ermöglicht werden (wie etwa möglich bis zum 45. Lebensjahr für das Jahr zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr, wenn es sich um eine Schulzeit handelt), um die Anrechnungszeit zu einer Beitragszeit zu machen und somit auch als Wartezeit zu gelten
oder
2. Die Anrechnungszeit generell auch bei der Bewertung der Wartezeit für besonders langjährige Versicherte berücksichtigt werden