Text der Petition
Mit der Petition wird die Anwendung/Auslegung der Freibetragsregelung kritisiert. Bezieher hoher Betriebsrenten profitieren nicht von der Regelung.
Begründung
RÜCKBLICK: Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurden ab 2004 auch auf eine privat geleistete Altersversorgung die vollen Beitragssätze zur Krankenversicherung fällig. Arbeitnehmer, die vor dem in Kraft treten des Gesetzes eine Altersversorgung abgeschlossen hatten, fühlten sich seitens des Gesetzgebers getäuscht.
Problem und Ziel des Gesetzes vom 19. Dez. 2019:
„Betriebsrentnerinnen und –rentner werden von Krankenversicherungsbeiträgen, die sie im Alter aus Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu leisten haben entlastet.“ keine Einschränkung vorgesehen!
ANDAUERNDES PROBLEM – seitens der gesetzlichen Kassen wird der Freibetrag angewandt, führt aber nicht in allen Fällen zu einer Beitragsreduzierung.
Frage: Ist es richtig, dass der GKV Spitzenverband das Gesetz so auslegt, dass bei vielen Betriebsrentnern der Freibetrag keine Anwendung findet? Betroffen sind Zehntausende von Betriebsrentnern, die seitens des Gesetzgebers entlastet werden sollten. In der Praxis gehen viele dieser Betroffenen leer aus, d. h. der Freibetrag kommt zwar zur Anwendung, die Entlastung aber nicht. Durch die Auslegung der Kassen werden den Betroffenen mehr Beiträge eingezogen als der Gesetzgeber dies politisch entschieden hat. Das Landessozialgericht Ba-Wü hat diese Interpretation der Kassen in zweiter Instanz gebilligt, weil der Gesetzestext durch den Gesetzgeber nicht eindeutig formuliert wurde.