Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass beim Bezug von Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) das Einkommen von Partnern und Exfrauen bzw. -männern nicht berücksichtigt wird.
Begründung
Zusammenfassung der aktuellen Gesetzeslage: Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, berücksichtigt das Jobcenter Einkommen und Vermögen des Partners (vgl. § 9 Absatz 2 SGB II). Unter einer "Bedarfs-, Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft" versteht das Gesetz, dass man mit einem Partner länger als ein Jahr zusammenlebt und gemeinsam wirtschaftet (vgl. § 7 Absätze 3, 3a SGB II).
Wer mit einem Partner zusammenlebt oder einen Exmann hat, wird – auch wenn keiner von ihnen Unterhalt zahlt – in der Praxis dennoch nicht vom sozialen System aufgefangen.
Selbstständige haben nämlich bereits mehr als genügend Papierkram zu tun, und dann noch nachweisen zu müssen, dass man die Kosten für Ernährung und Haushalt zu 50:50 aufteilt, lässt z. B. manchen PC kaputt gehen oder macht die Beziehung kaputt.
Viele Menschen, die wirklich bedürftig sind, erhalten deshalb in der Praxis aus unterschiedlichsten Gründen keine Sozialleistungen.