Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 155040

Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen

Keine Berücksichtigung des Einkommens von Partnern/Exfrauen bzw. -männern beim Bezug von Bürgergeld vom 02.08.2023

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass beim Bezug von Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) das Einkommen von Partnern und Exfrauen bzw. -männern nicht berücksichtigt wird.

Begründung

Zusammenfassung der aktuellen Gesetzeslage: Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, berücksichtigt das Jobcenter Einkommen und Vermögen des Partners (vgl. § 9 Absatz 2 SGB II). Unter einer "Bedarfs-, Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft" versteht das Gesetz, dass man mit einem Partner länger als ein Jahr zusammenlebt und gemeinsam wirtschaftet (vgl. § 7 Absätze 3, 3a SGB II).
Wer mit einem Partner zusammenlebt oder einen Exmann hat, wird – auch wenn keiner von ihnen Unterhalt zahlt – in der Praxis dennoch nicht vom sozialen System aufgefangen.
Selbstständige haben nämlich bereits mehr als genügend Papierkram zu tun, und dann noch nachweisen zu müssen, dass man die Kosten für Ernährung und Haushalt zu 50:50 aufteilt, lässt z. B. manchen PC kaputt gehen oder macht die Beziehung kaputt.
Viele Menschen, die wirklich bedürftig sind, erhalten deshalb in der Praxis aus unterschiedlichsten Gründen keine Sozialleistungen.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben

-- | 24.08.2023 - 08:53

Letzter Beitrag:

morpheus2963 | 19.09.2023 - 23:49

Anzahl der Antworten: 9