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Petition 155722

Tiertransporte

Untersagung des Transports nicht-entwöhnter Kälber vom 15.08.2023

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, den Transport nicht-entwöhnter Kälber zu untersagen.

Begründung

In der landwirtschaftlichen Tierhaltung werden Kälber üblicherweise kurz nach der Geburt vom Muttertier getrennt und wenig später transportiert. Zu dem Zeitpunkt ist weder ihr Immunsytem ausgereift noch sind sie entwöhnt. Eine Fütterung mit Milchnahrung ist in den Fahrzeugen technisch nicht möglich. Der Transport nicht-entwöhnter Kälber ist demnach mit hohen Belastungen verbunden und gefährdet das Tierwohl erheblich.
In Deutschland dürfen gemäß der nationalen Tierschutztransportverordnung Kälber innerstaatlich ab dem Alter von 28 Tagen befördert werden. Begründet wurde dieses im Vergleich zum europäischen Tiertransportrecht seit Januar 2023 etwas heraufgesetzte Mindestalter damit, dass sich das Immunsystem des Kalbes nach der Geburt erst entwickeln müsse und in der 3. bis 4. Lebenswoche noch kein ausreichender Immunschutz (immunologische Lücke) gegeben sei. Diese Immunschwäche stellt eine „physiologische Schwäche“ im Sinne der europäischen Tiertransportverordnung (VO (EG) Nr. 1/2005; hier: Anhang 1 Kap. 1 Nr. 1) dar. Die Tiere gelten somit auch rechtlich in diesem Lebensabschnitt als nicht transportfähig.
Allerdings ist auch das in Deutschland erlaubte Mindestalter deutlich zu früh angesetzt. Veterinärmedizinische Untersuchungen bestätigen übereinstimmend, dass die immunologische Lücke bei Kälbern frühestens in der 8. Lebenswoche geschlossen wird und der Großteil der Kälber erst ab der 12. Lebenswoche über eine ausreichende Immunität verfügt.
Der Transport jüngerer Tiere birgt erhebliche Risiken. Kälber von Milchkühen werden üblicherweise von Viehhändlern zu Sammelstellen und von dort aus weitertransportiert. Dort kommen sie in Kontakt mit Kälbern anderer Betriebe. Da die Tiere noch kein hinreichendes Immunsystem besitzen, impliziert dieser Kontakt Belastungen und Risiken.
Bei langen Transporten kommt ein technisches Problem hinzu. Eine Fütterung mit der benötigten angewärmten Milchnahrung ist in den Transportfahrzeugen nicht möglich. Die Tiere haben ein spezielles Saugverhalten, das die Ausstattung der Fahrzeuge nicht berücksichtigt. Um der Physiologie und den Verhaltensansprüchen der Kälber zu genügen, müsste ein „automatisches“ Versorgungssystem an Bord zur Verfügung stehen, das den zweiphasigen Saugakt ermöglicht, wie es die europäische Tiertransportverordnung fordert. Die häufig in Transportfahrzeugen vorzufindenden Wassertränken werden den Ansprüchen nicht-entwöhnter Kälber auf langen Transporten nicht gerecht. Zudem droht die Gefahr der Wasserintoxikation. Auch das Tränken der Tiere mit Elektrolytlösung kann aufgrund des Nährstoffgehalts nicht als Fütterung gewertet werden. Somit ist eine artgemäße Fütterung der Kälber auf den Transportfahrzeugen aktuell nicht möglich.
Der Transport nicht-entwöhnter Kälber ist mit dem EU-Recht unvereinbar. Die Kälber leiden während des Transportvorgangs Durst und Hunger. Kälber sollten frühestens transportiert werden dürfen, wenn sie entwöhnt sind.

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