Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (Kündigung von Arbeitsverhältnissen), insbesondere Abs. 5 und 6, dahingehend abgeändert wird, dass künftig einzel- und tarifvertraglich keine längeren Kündigungsfristen seitens des Arbeitnehmers mehr vereinbart werden dürfen als gesetzlich vorgesehen (bisher: keine längeren Kündigungsfristen als die seitens des Arbeitgebers).
Begründung
Nach Auffassung des Petenten dienen die, gegenüber der Kündigungsfrist des Arbeitnehmers (von regulär 4 Wochen), längeren Kündigungsfristen seitens des Arbeitgebers (von bis zu 7 Monaten) bei längerer Betriebszugehörigkeit nach § 622 Abs. 2 dazu, ein zulasten des Arbeitnehmers bestehendes Machtungleichgewicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auszugleichen.
Wenn allerdings, wie bisher, hiervon abweichenden einzel- oder tarifvertraglichen Regelungen eine Verlängerung der Kündigungsfrist seitens des Arbeitnehmers bis zu maximal derjenigen seitens des Arbeitgebers gestattet wird, entsteht die Gefahr, dass einzelne Arbeitnehmer oder Gewerkschaften dazu gedrängt werden, oben genanntes Machtungleichgewicht zulasten des Arbeitnehmers "freiwillig" durch die Hintertür wiedereinzuführen.
Außerdem entstünde dadurch für den Arbeitnehmer eine erhebliche Benachteiligung bezüglich seiner Chancen auf dem freien Arbeitsmarkt, da er gegebenenfalls nicht in der Lage ist, seine Arbeitskraft einem neuen Arbeitgeber mit einem womöglich besseren Stellenangebot zeitnah zur Verfügung zu stellen. Eine mögliche Aufhebungsvereinbarung kann dem keine Abhilfe schaffen, da eine solche vom alten Arbeitgeber nach eigenem Gutdünken verweigert werden kann.
Aus diesen Gründen sollte es nach Ansicht des Petenten künftig nicht mehr gestattet sein, seitens des Arbeitnehmers eine für diesen ungünstigere als die gesetzlich vorgesehene Kündigungsfrist zu vereinbaren.