Text der Petition
Schon wieder leere Stühle durch den Wegfall der 7% Mehrwertsteuer auf Speisen zum 31.12.2023? Die gestiegenen Lebenserhaltungskosten treffen alle. Auch Gastronomie, Kitas und Schulen, Pflegeeinrichtungen u.a. sind davon betroffen. Erhöhte Personal-, Energie- und Heizkosten, Preiserhöhungen etc. brachten viele an den Rand der Wirtschaftlichkeit. Die während der Pandemie durch den Bundestag beschlossenen 7 % erleichterten es den Anbietern, die Preise moderat zu gestalten. Daher müssen sie bleiben.
Begründung
Im Interesse aller Betroffenen ist also rasch eine existenzielle Entscheidung zu treffen. Auch die Versorgung unserer Jüngsten in Kitas und Schulen sowie für Studierende an Mensen ist betroffen. Die Dienstleister dürfen noch bis zum 31.12.2023 den ermäßigten Steuersatz auf ihre Speisen erheben. Ab 01.01.2024 werden nach derzeitiger Gesetzgebung wieder 19 % Mehrwertsteuer fällig.
Aufgrund der Senkung der Mehrwertsteuer auf 7 % war es möglich, dass die Unternehmen die enorme Kostensteigerung nicht 1:1 an die Gäste weitergeben mussten.
Ein Beispiel: Auch nach drei Verlustjahren in Folge haben die heimischen Restaurants und Hotels noch nicht die Vorkrisenumsätze erreicht. Laut Angaben des Bundesverbandes DEHOGA liegen die inflationsbereinigten Umsätze nach den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes von Januar bis Mai 2023 immer noch bei 11,4 % unter denen des Jahres 2019, also vor Ausbruch der Pandemie. Seit 2019 haben ca. 36.000 gastronomische Unternehmen aufgegeben und ihre Lokale dauerhaft geschlossen. Zahlreiche Mitarbeiter sind abgewandert.
Es geht bei dieser Petition um die Beibehaltung der 7 % Mehrwertsteuer auf Speisen.
Der Bundesgesetzgeber ist gefragt, eine wettbewerbsverzerrende Situation zu unterbinden, denn Essen zum Mitnehmen, an Theken im Supermarkt oder bei Essenslieferungen werden weiterhin nur mit 7% besteuert. Mit einer dauerhaften Senkung auf 7 % Mehrwertsteuer würde eine Harmonisierung an die übliche europaweite Regelung zur Besteuerung von Speisen in der Gastronomie eintreten. In 23 EU-Staaten gilt bereits der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie.
Die Rückkehr zu einem 19%igen Steuersatz hätte für alle Betriebe, für die Gesellschaft und den Fiskus fatale Folgen und die Inflation in Deutschland weiter nach oben treiben.
Zur Begründung wird auf die Begründung des Bundesverbandes DEHOGA zur Forderung des Beibehalts des ermäßigten Steuersatzes verwiesen.
Sterben die Restaurants und Cafés, sterben auch die Innenstädte. Schließt die Wirtshäuser auf dem Land, verschwindet auch Identität und ein Stück Verbundenheit und Kultur. Wird die Schulspeisung teurer, können Kinder und Jugendliche gesundes Essen nicht zu normalen Essenszeiten zu sich nehmen. Fastfood und ungesunde Ernährung sind die Folge.
Mit der Petition wird das Ziel verfolgt, dass Alle - insbesondere Familien, Rentner, Studierende und Schüler - also die breite Mittelschicht unseres Landes auch nach dem 31.12.2023 gastronomische Einrichtungen besuchen und bezahlbare Speisen konsumieren bzw. gastronomische Dienstleistungen in Kitas, Schulen und Mensen in Anspruch nehmen können.
Mit der Petition wird das Ziel verfolgt, den betroffenen Unternehmen bei dauerhafter Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen betriebswirtschaftliche Anreize zu geben, Mitarbeiter gut und fair zu bezahlen, Ausbildungsplätze zu schaffen und Nachhaltigkeit sowie umweltschonende Prozesse in alle Abläufe zu bringen.