Text der Petition
Mit der Petition wird die aktive Unterstützung von Pazifist*innen und Kriegsdienstverweigerer*innen aus Russland, Belarus und in der Ukraine gefordert.
Begründung
Diese drei Staaten - aktuell direkt oder indirekt an einem Krieg beteiligt - haben das Recht auf Kriegsdienstverweigerung stark eingeschränkt und verstoßen somit gegen internationales Recht. Männer und Frauen in Russland, Belarus und in der Ukraine haben das Recht, den Dienst an der Waffe und somit das Töten anderer Menschen zu verweigern, ohne dafür sanktioniert zu werden oder strafrechtlich verfolgt werden.
Artikel 4 GG schreibt fest, dass niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden darf. Darauf müssen sich Kriegsdienstverweigerer*innen, die in Deutschland Asyl suchen, unabhängig vom Herkunftsland berufen dürfen, sie sind somit gemäß Artikel 16a anzuerkennen.
Wir fordern daher die Politiker*innen des Bundestages und insbesondere die Mitglieder der Regierungskoalition auf
…Bezüglich Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen aus Russland, Belarus und der Ukraine …
... sich für die Öffnung der Grenzen auf „unserer Seite“ einzusetzen und damit ihnen die Einreise von zu ermöglichen
… deren Schutz und Asyl von sicher zu stellen
… sich für rechtlich verbindliche Aufnahmeregelungen für diese in Deutschland und der EU einzusetzen, auch wenn sie bereits den Einberufungsbescheid erhalten haben.
Weiterhin fordern wir …
… die ukrainische Regierung zu ermutigen, den aktuell in Abstimmung befindlichen Gesetzentwurf zur Anpassung des Gesetzes zur Mobilmachung, welcher ausdrücklich auch Optionen ohne Dienst an der Waffe vorsieht, schnell umzusetzen.
… sich solidarisch zu erklären mit Yurii Sheliazhenko, dem Geschäftsführer der ukrainischen pazifistischen Bewegung, welcher des „Verbrechens“ der Rechtfertigung der russischen Aggression angeklagt und zu Hausarrest verurteilt wurde, und das auch noch auf der Grundlage einer Erklärung, in der er russische Kriegshandlungen ausdrücklich verurteilt.
… sich solidarisch zu erklären mit Olga Karatch, Leiterin der belarussischen Initiative „Unser Haus“, welche derzeit im litauischen Exil lebt und von der litauischen Regierung zur unerwünschten Person erklärt wurde. Olga Karatch setzt sich unter anderem für Kriegsdienstverweigerer aus Belarus ein und wurde wie Yurii Sheliazhenko vom Internationalen Friedensbüro mit ihrer Organisation für den Friedensnobelpreis nominiert.
… sich für faire Asylverfahren an den EU-Außengrenzen einzusetzen. Insbesondere ist die litauische Regierung aufzufordern, Kriegsdienstverweiger*innen aus Belarus die Einreise zu genehmigen und diese anzuerkennen.
… an die russische und belarussische Regierung zu appellieren, die Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern zu stoppen und ihnen das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu gewähren. Insbesondere gilt es, an die russische Regierung zu appellieren, die offenbar eingesetzte Praxis der Verhinderung der Flucht von Mitgliedern der Fronttruppen durch Erschießen umgehend einzustellen.
Fordern dürfen Sie ja. Aber zum Glück muss man auf so eine völlig unberechtigte Forderung ja nicht eingehen.
Und schon wieder politisch kokette altfriedensbewegte Täter-Opfer-Umkehr. Erstens, Russland überzieht als Aggressor die Ukraine mit einem Angriffskrieg. Die beiden auf Augenhöhe zu nennen ist wahrheitswidrig, unangemessen und falsch.
Belarus ist noch nicht direkt involviert. Ist also in diesem Zusammenhang völlig irrelevant.
Wer in welchem Land welches Recht hat, ist erst mal innere Angelegenheit dieser Länder.
Art 4 GG gilt für deutsche Staatsbürger, auf deutschen Staatsgebiet. Wie das ganze GG. Man lese auch den zweiten Satz. "Das Nähere regelt ein Bundesgesetz" - das eben in Russland, der Ukraine oder Weißrussland nicht gilt.
Dazu reicht das existierende Asylrecht völlig aus.
Außerdem, nicht jeder verweigert aus Gewissengründen. So mancher verweigert auch, weil er lieber einem anderen Herrn dienen würde.
Und wer sagt, dass die fraglichen Kandidaten ihre Probleme an der Grenze zurücklassen? Vorfälle wie die ganzen Hamas-Lobesdemos, oder die extraeritreischen Prügeleien, danke da können wir liebend gerne darauf verzichten.
Wie soll man sich das vorstellen? Da bekommt jemand den Einberufungsbescheid, und damit bekommt er dann automatisch Visum, Fahrkarte, Wohnung, Bürgergeld? Eher weniger.
Wieso fordern Sie das? Ach ja, für die Gesetzgebung ist auch in der Ukraine immer noch das (frei gewählte!) Parlament zuständig. Nicht die Regierung. Wenn die eh schon dran sind, wo ist das Problem? Wollen Sie dann die Lorbeeren für sich selber einheimsen?
Ja, das kennen wir ja. Immer schön alles relativieren. Und damit dem Aggressor Vorschub leisten. Wenn man da nach "Yurii Sheliazhenko" googelt, dann kommen da ganz viele Ergebenheitsadressen aus der radikallinken antidemokratischen Ecke. Klassische Fünfte Kolonne. Oder bestenfalls Realitätsverweigerung und Ausblendung jeglichen Kontextes.
Auch nicht unsere Angelegenheit.
Na, nominiert für den Friedensnobelpreis ...
Auch hier wieder, das deutsche Asylrecht ist nicht dazu da, alle Übel der Welt zu lösen. Höre ich da etwas typisch altdeutsche Überheblichkeit?
Da ist sicher schon oft appelliert worden. Nur, das Problem ist, Russland und Weißrussland scheren sich da einen Dreck drum. Und die Ukraine hat da eine kleine völkerrechtswidrige Aggression am Hals, gegen welche sich die Ukraine wehren muss. Appellieren Sie doch an Putin, das bleiben zu lassen, und an Lukaschenko: "Sire, geben Sie Gedankenfreiheit", das wird den sicher so beeindrucken wie Philipp II.
Ach ja, zu den Grundsätzen des Friedensbüros gehört auch schon seit 1896:
Und das wenden Sie wie genau hier an? Gar nicht ...
Nutzer4902401 | 02.12.2023 - 06:50
A propos, taufrisch aus der Presse, nachdem Russland am 24.02.2022 völkerrechtswidrig und unprovoziert die Ukraine überfallen hat und im Sommer 2022 seine "friedliebende Armee" auf 1,15 Millionen aufgestockt, wird sie jetzt auf 1,32 Millionen vergrößert.
An ihren Worten und an ihren Taten werdet Ihr sie erkennen.
Und mich wundert immer wieder, wie da der globale Süden wider alle Fakten und Erfahrung immer noch auf die östlich-potentatischen Narrative hereinfällt. Von wegen den bösen Imperialisten im Westen ... komisch, dass da nie jemand die Länder fragt, die 200 und mehr Jahre erst unter der zaristischen und dann der sowjetischen Knute leiden mussten. Oder was russische Soldaten und Söldner in Syrien oder Afrika zu suchen haben. Oder die Länder, die sich China über 2000 Jahre hinweg einverleibt hat. All jene, die in der chinesischen Schuldenfalle stecken, haben das so sicher auch nicht erwartet ... die alle werden sich irgendwann noch wehmütig an die "böse westliche Hegemonie" zurückerinnern.
Nutzer4902401 | 28.11.2023 - 16:56
@ Versicherungsvertreter | heute - 10:18
Ah, ganz klar Putinpropaganda. Die da sehr plump und offensichtlich agiert, aber leider trotzdem so effektiv ist wie Fliegenpapier.
Wie genau wurde dieser Angriff "provoziert"? Genau, alleine durch die schiere Existenz der Ukraine als selbstbestimmter Staat, mit selbstbestimmtem Volk, weit fortgeschritten auf dem Weg zur echten Demokratie.
Also tatsächlich neuer Chatbot? Mickymau 2.0?
Alles irrelevant. Das macht die offensichtlich höchstens zu russlands Apologeten ...
Versicherungsvertreter | 28.11.2023 - 10:18
@Nutzer4902401
Ich empfehle Ihnen, Ihre Sicht auf den Ukrainekrieg zu hinterfragen. Dass Sie auf 2014 als Anfangspunkt der Geschichte beharren, deutet darauf hin, dass Sie sich von der US-Propaganda, die hier sehr intelligent agiert, vereinnahmen ließen. Hierzu sagt Noam Chomsky, Äußerungen der Presse, dass der Überfall Russlands auf die Ukraine unprovoziert gewesen sei, ist ein geschicktes Propagandamittel, welches davon ablenken soll, dass Russlands Angriff auf die Ukraine provoziert wurde.
John Mearsheimer und Michael Hudson (Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Missouri in Kansas City) sind beide für das Thema relevant, da sie führende Fachleute auf dem Gebiet der US-amerikanisch – russischen Beziehungen sind.
Dass Sie ihnen die Relevanz absprechen, ist ein Zeichen dafür, dass Sie emotional und nicht rational an das Thema gehen.
Nutzer4902401 | 27.11.2023 - 16:38
Falsch. Die aktuelle Geschichte beginnt in der Tat 2014 mit dem russischen Überfall auf die Ukraine. Oder meinetwegen 1994 mit dem Budapester Memorandum. Das ist das, was völkerrechtlich und auch von Russland vorbehaltlos anerkannt gilt. Eigentlich. Das steht so fest die Grenzen Deutschlands entsprechend den 2+4-Verträgen.
Uneigentlich kann man da in der Geschichte beliebig zurückgehen, um immer wieder Zeitpunkte zu finden, an denen der Ukraine übel mitgespielt wurde. Oder andere Zeitpunkte, die den jeweiligen Revisionisten gerade genehm sind. Russland in den Grenzen von 1913, das britische Weltreich in den Grenzen von 1914, Deutschland in den Grenzen von 1937 oder auch 1871, "Österreich" in den Grenzen von 1801, "Griechenland" in den Grenzen von 330 vor Christi Geburt, "Italien" in den Grenzen von 30 A.D., Persien in allerhand diversen Grenzen, u.v.a.m.
Ist das ein neuer Alias für Nutzer Mickymau? So mit nebulösen Verweisen auf fürs Thema völlig irrelevante Leute?
OK, Herrn John Mearsheimer würde ich da gerne in Sachen unserer Verteidigungspolitik sehen, von wegen konventioneller Abschreckung ... und ob die Ukraine wirklich ihre Atomwaffen hätte behalten können? Letzten Endes ist das ein Argument in meinem Sinne, danke schön.
Noam Chomsky, naja. Ein klassischer Pseudolibertärer mit gesichertem Aus- und Einkommen und fest verwurzeltem Anspruchsdenken. Verachtet den Kapitalismus, der ihn sehr gut ernährt. Hat aber auch nichts mit der Sache zu tun.
Michael Hudsons gibt es einige ...
Versicherungsvertreter | 27.11.2023 - 14:21
@Nutzer4902401
Auch wenn Ihre Aussage weitgehend korrekt ist, fehlt auch in Ihrer Aussage noch eine Menge Kontext.
Die Geschichte beginnt nicht 2014. Genau genommen müssten Sie 1914 als Anfangspunkt setzen. Wenn Sie aber einen halbwegs fairen Überblick bekommen wollen, sollten Sie wenigstens 1990 beginnen. Ich empfehle Ihnen die Ausführungen von John Mearsheimer, Noam Chomsky und Michael Hudson zu den Beziehungen der USA zu Russland.
Nutzer4902401 | 18.11.2023 - 18:50
@ Nutzer5970618 | heute - 07:53
Und noch mehr Klitterung, Verkürzung und Falschdarstellung. Weil der Kontext fehlt. Der wäre:
Russland hat einen Krieg angefangen, dr nicht wie erwartet lief, und hat dann das Recht auf Kriegsdienstverweigerung stark eingeschränkt - so es sowas vorher überhaupt gab dort (Reden wir mal nicht von der praktischen Immunität der Söhne der oberen 10.000). Belarus wird sich da ganz untertänig und im vorauseilenden Gehorsam angeschlossen haben, vermute ich. Die Ukraine wurde völkerrechtswidrig angegriffen und hat zu ihrer Verteidigung ... nein, nichts eingeschränkt. Und bisher war das anscheiend auch allen herzlich egal, auch all jenen, die jetzt mit dem Finger auf die böse Ukraine zeigen. Und noch mehr Kontext: Ohne die russische Aggression seit 2014 / 2022 wäre das alles erst gar nicht relevant.
Wobei mich da bei Ukraine und "das Recht auf Kriegsdienstverweigerung stark eingeschränkt" vor allem schon wieder die gleichen Quellen finde ...
Aber auch dafür sind das GG und die BRD nicht zuständig.
-- | 18.11.2023 - 07:53
Stimmt und Realitätsverleugnung mit -verdrehung:
Siehe
Ungefähr die Logik, als ob man bei einem Raubüberfall das Opfer vor Gericht bringt, weil es sich gewehrt hat und damit am Überfall "beteiligt" war
Nutzer4902401 | 17.11.2023 - 14:10
Falsch. Das GG gilt eben nicht "international".
Für "Pazifist*innen und Kriegsdienstverweigerer*innen aus Russland, Belarus und in der Ukraine" sind weder das GG noch die BRD zuständig.
Für "mit Befehlsgewalt ausgestattete Angehörige der Streitkräfte" dieser Länder und deren vielleicht oder vielleicht auch nicht "völkerrechtswidrigen Befehle" sind GG und BRD auch nicht zuständig.
Für "das Recht auf Kriegsdienstverweigerung dem Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit" in diesen Ländern sind GG und BRD auch nicht zuständig.
Und dann wieder, Russland ud Belarus auf der einen und Ukraine auf der anderen Seite in einem Atemzug genannt. Das ist schlicht frech.
SimLis2023 | 17.11.2023 - 13:46
Vielen Dank für Ihre Meinung. Artikel 4.3 GG sagt zunächst einmal:
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.
(Das Nähere regelt ein Bundesgesetz).
Desweiteren gilt international:
Das die Anerkennung des 1994 von der OSZE beschlossenen “Verhaltenskodexes zu politisch-militärischen Aspekten der Sicherheit“, in dem alle Angehörigen der Streitkräfte persönlich für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts verantwortlich sind und mit Befehlsgewalt
ausgestattete Angehörige der Streitkräfte keine völkerrechtswidrigen Befehle erlassen dürfen ...
... dass „das Recht auf Kriegsdienstverweigerung dem Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit innewohnt. Es gibt Individuen das Recht, von der Wehrpflicht befreit zu werden,
wenn diese nicht mit der Religion oder den Überzeugungen des Individuums zu vereinbaren sind. Das Recht darf nicht durch Zwang beschränkt werden“, wie es das UN-Menschenrechtskomitee
anerkannt hat ..."