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Petition 157111

Bundeskanzleramt

Schaffung eines Nationalen Sicherheitsrates vom 04.09.2023

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge ein Gesetz zur Schaffung eines Nationalen Sicherheitsrates (NSR) als strategischer Impulsgeber im Bundeskanzleramt mit einer externen - physisch im Geschäftsbereich des BMVg verorteten - Analyseeinheit verabschieden. Er soll durch Bündelung ziviler und militärischer Daten ein vollständiges Lagebild und mit zentraler Steuerung und Analysekapazitäten jenseits des Tagesgeschäfts mehr Handlungs- und Strategiefähigkeit im gesamten Spektrum Nationaler Sicherheit erreichen.

Begründung

Trotz der wachsenden Zahl existenzieller Bedrohungen hat die deutsche Sicherheitsarchitektur mit der Nationalen Sicherheitsstrategie nicht den dringend nötigen institutionellen Umbau erfahren. Ein Nationaler Sicherheitsrat ist darin nicht vorgesehen, der zentrale Systemfehler also nicht behoben. Informationen können daher weiterhin nicht umfassend, ergänzt durch bisher unberücksichtigte Expertise, gebündelt, analysiert und in ressortübergreifende Strategien integriert werden.
Weil ein Nationaler Sicherheitsrat fehlt, arbeiten bestehende Lagezentren unverändert parallel. Dies verlangsamt Entscheidungen und verringert die Zeit für strategisches Denken jenseits eingefahrener Strukturen. So bleibt Deutschland bei Risikopotenzialanalyse und langfristiger Strategiebildung weit hinter der anzustrebenden Qualität zurück.
Anders als die ad hoc einberufenen Sicherheitskabinette oder der Bundessicherheitsrat (BSR) sollte der Nationale Sicherheitsrat als Kabinettsausschuss regelmäßig tagen und einen festen Unterbau mit Nationalem Sicherheitsberater und Sekretariat erhalten. Er könnte 24 Stunden täglich alle für die Nationale Sicherheit relevanten Themen, einschließlich der Formulierung und Fortschreibung der Nationalen Sicherheitsstrategie, begleiten. Mit einem im Vergleich zum BSR deutlich erweiterten Portfolio und Durchgriffskompetenzen zur Informationsbeschaffung könnte der NSR in größeren akuten Krisen zeitlich befristet auch ein Nationaler Krisenstab sein.
In mehr als 60 Staaten ist ein Nationaler Sicherheitsrat selbstverständlicher Bestandteil staatlicher Sicherheitsvorsorge. Deutschland sollte hierfür ein Föderalismus-konformes, parteiübergreifendes Modell wählen, das für mehr gesamtgesellschaftliche Widerstandsfähigkeit (Resilienz) auch die Mitwirkung der Bevölkerung sowie insbesondere von Wirtschaft, Verbänden, Wissenschaft, Forschung und Nichtregierungsorganisationen ermöglicht. Die NSR-Analyseeinheit könnte auf bestehenden Analysekapazitäten aufbauen und durch die Bundeswehr optimal geschützt werden. Damit der NSR schnell handeln kann, braucht es flexible Cluster in der Analyseeinheit, die alle relevanten Experten vernetzen und jederzeit auflösbar sind. Dies und die Beteiligung der Gesellschaft unterschiede den deutschen von anderen Nationalen Sicherheitsräten. Als Datendrehscheibe und Denkfabrik würde er priorisiert, mit Handlungsempfehlungen bis in die ferne Zukunft an den Nationalen Sicherheitsberater melden.
Insgesamt müssten die gesamte sicherheitsrelevante Gesetzgebung und die Bund-Länder-Kompetenzzuweisungen novelliert werden. So gibt es keine Katastrophenschutz-Zuständigkeit des Bundes, während die Länder durch Großschadenslagen immer öfter an ihre Grenzen gelangen. Damit NSR, Bundestag, Länder und Nachrichtendienste im Parlamentarischen Kontrollgremium zusammenarbeiten können, braucht es eine neue Geschäftsordnung. Auch ungehinderter Informationsaustausch aller Sicherheitsbehörden ist sicherzustellen, um Prognosegenauigkeiten zu erhöhen.

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