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Petition 157513

Veterinärwesen

Ausreichende Versorgung staatlich anerkannter Auffangstationen für Wildtiere mit Notfall-Medikamenten vom 14.09.2023

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) dergestalt zu ändern, dass staatlich anerkannte Auffangstationen für Wildtiere ausreichend mit Notfall-Medikamenten versorgt werden und berechtigt sind, diese zu bevorraten und anwenden zu dürfen (Kontrolle durch Veterinärämter vorausgesetzt).

Begründung

Das neue TAMG regelt die Anwendung von Tierarzneimitteln. Demnach dürfen alle, die nicht Tierarzt sind (also alle Betreiberinnen und Betreiber von Auffangstationen und Pflegestellen), Arzneimittel nur dann anwenden, wenn diese von einem Tierarzt für das jeweilige Tier abgegeben oder verordnet wurden und eine schriftliche Behandlungsanweisung erfolgte.
Liegt also keine tierärztliche Abgabe oder Verordnung mit schriftlicher Behandlungsanweisung vor, dürfen auch rezeptfreie Arzneimittel bei Tieren nur noch dann angewendet werden, wenn diese für Tiere bzw. die jeweilige Tierart zugelassen oder registriert sind. Dies ist FÜR WILDTIERE NIE DER FALL. Das bedeutet, man muss mit jedem einzelnen Tier zu einem Tierarzt, der entweder ein Medikament verschreibt oder abgibt und eine schriftliche Behandlungsanweisung (Diagnose, Art des Medikaments, Dosierung, Dauer usw.) erteilt.
Der Umfang der Abgabe darf den auf Grund der tierärztlichen Indikation festgestellten Bedarf nicht überschreiten. Es dürfen daher für Stationen und Pflegestellen keine Medikamente auf Vorrat oder für Notfälle abgegeben oder verschrieben werden. Das ist für ehrenamtlich tätige Stations- und Pflegestellenbetreiber*innen, die z.B. bis zu 400 Igel pro Jahr und mehr zur Behandlung und Pflege mit dem Ziel einer späteren Wiederauswilderung aufnehmen, ebenso für Tierärztinnen und Tierärzte, zeitlich nicht leistbar und für betroffene gestresste, kranke oder verletzte Wildtiere unzumutbar.
Wildtierfunde erfolgen zudem gehäuft zu Zeiten, in denen kein Tierarzt erreichbar ist (z.B. Wochenende, später Abend.) Da es sich fast immer um lebensbedrohliche Zustände handelt, ist kein Zuwarten vertretbar. Es muss umgehend gehandelt werden.
Fakt ist auch, es gibt viel zu wenige wildtierkundige und wildtieraffine Tierärzte.
Kompetente, zeitnahe Hilfe ist oft lebenserhaltend. (Prinzip: Kurative Soforthilfe mit dem Ziel, insbesondere geschützte Arten schnellstmöglich der Natur zurückgeben zu können.)
Auch Tierärztinnen und Tierärzte sind mit der schriftlich zu erstellenden Behandlungsanweisung, die an zeitlich befristete Tierhalter*innen auszuhändigen ist, zeitlich überfordert.
Der Bundestag wird aufgefordert, SOFORT! – so lange es, insbesondere für geschützte Arten, nicht zu spät ist, sich an der Realität zu orientieren und das TAMG entsprechend anzupassen.

Da nach der neuen Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) jeder Besuch in der Tierarztpraxis zwingend abgerechnet werden muss, ist dies finanziell weder von ehrenamtlich betriebenen Auffangstationen und Pflegestellen, noch von Finderinnen und Findern zu stemmen.
Stationen und Pflegestellen werden Wildtiere nur noch drastisch reduziert aufnehmen können oder im ungünstigsten Fall schließen müssen. Das bedeutet, künftig werden viele Wildtiere ohne Hilfe bleiben, was auf Kosten der Arterhaltung geht.
Die GOT muss entsprechend angepasst werden. – Es genügt ein Satz: Ausgenommen von der Verpflichtung zur Anwendung der GOT sind Wildtiere.“

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