Text der Petition
Mit der Petition wird die Erstellung eines Rechtsgutachtens zur Untersuchung möglichen staatlichen Fehlverhaltens und damit staatlicher Haftungsfragen bei der Marktrücknahme von Duogynon und die schnelle Einrichtung eines Hilfsfonds für Duogynon Geschädigte gefordert.
Begründung
Auf die Petition 70948 zur Einrichtung eines Hilfsfonds für Duogynon-Geschädigte, hat das Bundesministerium der Gesundheit ein Gutachten in Auftrag gegeben, das den historischen Kontext des Handelns der damaligen staatlichen Aufsichtsbehörden bei der Marktrücknahme von Duogynon untersuchen sollte.
Meiner Ansicht nach war dies jedoch der falsche Ansatz, da es zur Klärung möglicher staatlicher Versäumnisse und damit resultierender Staatshaftung eines Rechtsgutachtens bedurfte und nicht einer – wie geschehen - geschichtswissenschaftlichen Einordnung durch einen Historiker. Dies gilt insbesondere, da dieser historische Gutachter das Handeln der damaligen Aufsichtsbehörden bereits im Vorfeld seiner Untersuchung als korrekt dargestellt hatte.
Zudem weist das Gutachten meiner Ansicht nach deutliche Mängel auf, die nur daraus resultieren können, dass ein falsches Fachgutachten in Auftrag gegeben worden ist. So behandelt die Arbeit wesentliche juristische Gesichtspunkte wie Organisationsverschulden, die damals gültigen Rechtsnormen durch das Conterganverfahren oder von Risikobewertungen des Bundesgesundheitsamtes gar nicht oder nur am Rande. Naturwissenschaftlich fehlte es dem Historiker meiner Ansicht nach ebenfalls an Sachverstand. So hat er bei der Darstellung der toxikologischen Befunde besonders harmlose, anstatt wie sachgerecht besonders gefährliche Ergebnisse dargestellt.
Da die mutmaßlich Geschädigten seit fast 50 Jahren auf Aufklärung warten und dringend Unterstützung benötigen, bitte ich dringend um eine schnelle Annahme der Petition. Die Menschen versterben und brauchen jetzt Hilfe.