Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass das für die Vermittlung von Mietwohnraum geltende Bestellerprinzip gemäß § 2 Absatz 1a des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung sinngemäß auf die Vermittlung von Kaufverträgen über selbstgenutzten Wohnraum übertragen wird.
Begründung
In der aktuellen politischen Debatte werden Lösungswege diskutiert, wie trotz extrem gestiegener Zinsen der Erwerb von Wohneigentum gefördert werden kann.
Oft betragen die Erwerbsnebenkosten 10 % der Immobilie. Diese setzen sich aus 3,57 % Maklerprovision, 1,5 % Notarkosten und 3,5 - 5 % Grundsteuer zusammen.
Wenn die Immobilie 500.000 Euro kostet, entfallen dem Käufer 50.000 Euro Erwerbsnebenkosten.
Durch ein Bestellerprinzip, bei dem der Käufer 3,57 % Maklerkosten einsparen kann, würde der Kauf fast 18.000 Euro günstiger.
Im Bereich der Vermietungen hat das Bestellerprinzip gute Erfolge erzielen können. Die Umsetzung bei Immobilienkäufen muss noch politisch gewollt sein.