Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass das Bundeskleingartengesetz, insbesondere § 3, überarbeitet wird.
Begründung
Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) vom 01.04.1983 bildet die Rechtsgrundlage für Kleingärten und Schrebergärten in Deutschland.
Seit der Einführung des Bundeskleingartengesetzes vor 40 Jahren hat sich der Alltag in den Kleingärten stetig weiterentwickelt. Rechte & Pflichten müssen überprüft und zwingend mit der Realität in Einklang gebracht werden.
Wir regen die Novellierung des Bundeskleingartengesetzes an.
Insbesondere „§ 3 Kleingarten und Gartenlaube“ ist mit seinen Vorgaben zu Größe und Anzahl der baulichen Einrichtungen nicht mehr zeitgemäß. Die Größenbegrenzung der Laube mit höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz liegt fernab der Realität. Praktikabel wäre eine Begrenzung auf mindestens 30 m² für Laube und Schuppen, was erfahrungsgemäß den Bedürfnissen für Familien mit Kindern für den gelegentlichen Aufenthalt und dem Platzbedarf für die heutzutage im Kleingarten zur Anwendung kommenden Geräte entspreche. Zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des Bundeskleingartengesetzes waren die Vorgaben sicher ausreichend für den Aufenthalt und die Unterbringung der Geräte.
In den Jahren seit 1983 wurden Gartengeräte weiter- und neu entwickelt. Während damals ein Rasenmäher und verschiedene Gartenwerkzeuge, wie Spaten, Hacke, Harke, Besen ausreichend waren, kommen heute eine Vielzahl an Geräten oder Werkzeugen dazu, die sachgemäß und sicher gelagert werden müssen, z.B. Vertikutierer, Rasenkantenschneider, Häcksler, Bodenbearbeitungsgeräte, Bewässerungssysteme/- geräte, Schläuche und sonstige Gartengeräte.
Auch bei der Gestaltung des Sonnen- und Regenschutzes auf der Terrasse regen wir an, die Vorgaben flexibler zu ändern. So soll es zukünftig möglich sein, Terrassen mit einem Sonnen- und Regenschutz auszustatten, der auch den heutigen Wetterverhältnissen Stand hält. Neben einem nachhaltigen Schutz vor schädlicher UV-Strahlung, der von Jahr zu Jahr an Bedeutung gewinnt, soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, diesen stabil und strapazierfähig zu errichten, damit auch bei Regen ein Aufenthalt möglich ist.