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Petition 158203

Energiegesetze

Aufnahme von Fernwärme als Energie ins Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 03.10.2023

Text der Petition

Mit der Petition wird die Aufnahme von Fernwärme als Energie ins Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), insbesondere in § 40c EnWG gefordert. Durch Aufnahme von Fernwärme als Energieart in § 40c EnWG werden Versorger verpflichtet, zeitnahe Abrechnungen zu erstellen, wie es bei Strom und Gas ebenfalls üblich ist.

Begründung

Fernwärmeversorger haben in vielen Regionen das Monopol auf die Energieversorgung und ein Wechsel ist oft nicht möglich.
Große kommerzielle Anbieter nutzen dies zur freien Gestaltung der Abrechnungen.

Während Strom und Gaskunden ihre Endbrechnungen aus dem Vorjahr bereits nach wenigen Wochen erhalten müssen Fernwärmekunden viele Monate warten bis die Abrechnungen erstellt und versandt werden. Dies geschieht oft erst im Herbst (zB Oktober) des Folgejahres.

Durch die späte Erstellung der Abrechnung werden auch für das Folgejahr teils deutlich zu niedrige Abschläge gezahlt die dann erst sehr spät angepasst werden.
Zudem gibt es keinerlei Planungssicherheit für die Kunden da die Rechnungen mal etwas früher mal etwas später erstellt werden.

Durch die Aufnahme in das Gesetz unterliegt die Abrechnung für Fernwärme als Energie den gleichen Anforderungen wie Strom und Gas.
Sollte dies technisch nicht umsetzbar sein, so sollte dennoch eine feste maximale Frist für Fernwärme, abweichend von Strom und Gas festgelegt werden.

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