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Petition 158431

Familienleistungsausgleich

Kindergeld in der Übergangszeit von Schulabschluss bis zum Beginn eines Freiwilligendienstes vom 09.10.2023

Text der Petition

Mit der Petition wird eine steuerrechtliche Anpassung gefordert, damit junge Menschen in der Übergangszeit von Schulabschluss bis zum Beginn eines Freiwilligendienstes weiter Kindergeld bekommen.

Begründung

Der Jugendfreiwilligendienst hat mehrere wichtige Aufgaben, die auch so beispielsweise vom Ministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend oder vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben offensichtlich erkannt und beworben werden:

„Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Freiwilligendienstes erwerben wichtige soziale und personale Kompetenzen, die unter anderem auch als Schlüsselqualifikationen am Arbeitsmarkt gefragt sind.“
„Freiwilligendienste fördern das gesellschaftliche Engagement zugunsten des Allgemeinwohl.“
„Der Bund hat ein erhebliches Interesse, die Jugendfreiwilligendienste zu sichern und auszubauen. In diesem Sinne werden die Freiwilligendienste unterstützt und in ihrer Ausgestaltung als Bildungs- und Orientierungszeit gestärkt.“
Das sind wichtige Beweggründe, junge Menschen zu motivieren nach der Schule einen Freiwilligendienst zu absolvieren.
In der Übergangszeit (nach Schulabschluss – bis zum Beginn eines Freiwilligendienstes) haben Jugendliche in der Regel kein eigenes Einkommen.
Das macht das Kindergeld in manchen Familien um so wichtiger.
Die Berechtigung auf Kindergeld muss nach der Schulausbildung ganz regulär neu geprüft werden.
Bei der Bundesagentur für Arbeit steht dazu folgendes im Internet:
„Befindet sich Ihr Kind in einer Übergangszeit, zum Beispiel zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- oder Studienbeginn, können Sie weiter Kindergeld beziehen. Das gilt nur, wenn die Übergangzeit einen Zeitraum von 4 Monate nicht überschreitet.“
Sie können ebenfalls Kindergeld erhalten, wenn Ihr Kind …
• einen Freiwilligendienst leistet, zum Beispiel einen Bundes-Freiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr.
Aktuell kommt der Bescheid zurück mit der Aussage, dass das Kindergeld zwar für die Zeit des Freiwilligendienstes gezahlt wird, aber nicht für die Zeit bis dahin. In der Begründung heißt es:
„Die Suche nach einem Platz für ein FÖJ begründet keine Ausbildungswilligkeit“ und damit ist der oder die Jugendliche nach dem Einkommensteuergesetz nicht kindergeldberechtigt.
Angesichts dessen, dass es doch politisch gewollt und gesellschaftlich eher notwendig ist, dass junge Menschen sich engagieren, ist es doch sehr unverständlich bzw. schon fast empörend, dass diese Familien finanziell noch bestraft werden.
Darüber hinaus wird auf keiner Internetseite (weder vom Bund noch von den Trägern) darauf hingewiesen, dass das Kindergeld in dem Fall für die Übergangszeit nicht gezahlt wird.
Wir sehen darin einen groben Verstoß der Informationspflicht.
Der Freiwilligendienst beginnt manchmal erst im September, d.h. wenn jemand diesen Weg nach dem Abitur gehen möchte, ist eine Übergangszeit von bis zu 5 Monaten unausweichlich.
Würden Schulabgänger nach dem Abitur erst im September oder Oktober ein Studium oder eine Ausbildung beginnen, so wird auch über die 4 Monate Übergangszeit hinaus das Kindergeld bezahlt.
Diese Unterscheidung ist unverhältnismäßig und unsozial, das muss sich ändern!

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