Text der Petition
Mit der Petition wird die Umsetzung der Bundesrahmenempfehlung zum Intensivpflegestärkungsgesetz und die daraus zu verhandelnden Rahmenverträge nach § 132l SGB V auf Länderebene und Vielzahl von Kostenträgern gefordert.
Begründung
Im August 2019 brachte der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn die ersten Entwürfe zur Reform der außerklinischen Intensivpflege in Form des sogenannten "RisG" ein. Im Herbst 2020 wurde das "Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG)" verabschiedet. Über Monate hinweg arbeiteten Leistungserbringer, Verbände, Kostenträger und Interessenvertretungen im gemeinsamen Ausschuss des GBA an einer einheitlichen Rahmenempfehlung, die schließlich im Schiedsverfahren abgeschlossen und freigegeben wurde. Dieser Prozess erforderte erheblichen Einsatz von Kraft, Zeit, Energie und Geld.
Fortlaufende Proteste, Stellungnahmen, Aufklärungsarbeit, Sitzungen, Kongresse, Pressekonferenzen, Medienberichte und die aufwendige Rechtsberatung begleitet uns fortlaufend! Bis zum 30.6.2024 sind Leistungserbringer in den einzelnen Bundesländern aufgefordert, neue Rahmenverträge zu verhandeln, um die Versorgung schwerst betroffener Intensivpflegepatienten sicherzustellen. Eine logische Konsequenz wäre, dass alle Leistungserbringer die Möglichkeit ergreifen, gemeinsam mit den Kostenträgern Kollektivverhandlungen zur einheitlichen Umsetzung der Bundesrahmenempfehlung zu führen.
Kollektivverhandlungen sind die einzige Möglichkeit, die Rahmenempfehlung einheitlich für alle Leistungserbringer in eine feste Struktur zu bringen. Seitens der Kostenträger besteht derzeit kein Interesse an Kollektivverhandlungen mit den Leistungserbringern ( Mandatsverteilung Verbände). Stattdessen senden die Kostenträger Kassenverträge, Strukturerhebungsbögen und Abfragen allein Leistungserbringer. Für uns unterstreicht dieses Vorgehen nur das die Ziele des BMG zu der Gesetzesänderung nicht die Ziele der Kostenträger sind! Durch dieses Verhandlungstag gebaren fragen wir uns ist es wirtschaftlich zweckmäßig und angemessen!
Diese Entwicklung führt werde zur Qualitätssicherung noch zu einer vergleichsweisen einheitlichen Versorgungsqualität
Die Konsequenzen daraus sind:
- Unzählige unterschiedliche Verträge
- Fehlende Transparenz
- Unzureichende Umsetzung der Bundesrahmenempfehlung
- Mangelnde Kapazitäten in den Unternehmen, um individuelle Verhandlungen zu führen
- Unnötiger Zeitaufwand für Verhandlungen und zahlreiche Schiedsverfahren
- Unternehmer, die Verträge ohne Rechtsabteilung unterzeichnen, ohne die Konsequenzen abschätzen zu können
- Rahmenverträge, die zu niedrigeren Preisen führen
- Gefährdung der Versorgungssicherheit und Qualität
- Reduzierung des Leistungsangebots und somit der Versorgungssicherheit der Betroffenen