Text der Petition
Mit der Petition wird eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung gefordert, sodass benutzungspflichtige gemeinsame Rad- und Fußwege nicht über einen Fußgängerüberweg geführt werden dürfen.
Begründung
Die Führung eines gemeinsamen Rad-/Fußwegs über einen Fußgängerüberweg (FGÜ) ist laut R-FGÜ 2001 nicht gestattet.
In München wird ein benutzungspflichtiger Radweg an Innsbrucker Ring über die Ottobrunner Straße über einen Fußgängerüberweg geführt. Da Fahrradfahrende gemäß Urteil OLG Hamm, Beschluss vom 27.05.2019 - 31 U 23/19 Radfahrer, die - wie hier der Kläger - den Fußgängerüberweg benutzen, ihrerseits den Fußgängerüberweg verbotswidrig benutzen. Damit dürften Radfahrer den FGÜ nicht benutzen, auch wenn der Radweg zum FGÜ führt und unmittelbar dahinter benutzungspflichtig weitergeführt wird. Der Landtag behauptet, dass diese Führung nicht optimal, aber rechtlich zulässig ist. Daher muss die rechtliche Zulässigkeit geändert werden.