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Diskussion zur Petition 158622

Vergütung für medizinische Leistungen

Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung vom 15.10.2023

Diskussionszweig: Die Petition: grundsätzlich okay - in etlichen Bereichen unglaubwürdig, wie z. B. bei der TI

Nutzer3363332 | 12.12.2023 - 22:22

Die Petition: grundsätzlich okay - in etlichen Bereichen unglaubwürdig, wie z. B. bei der TI

Anzahl der Antworten: 2

Ich habe die Petition gerade eben mitgezeichnet. Schweren Herzens. Denn überzeugt bin ich nicht. Mit großem Aufwand und Dramaturgie erfolgte am 18.8. eine Protestveranstaltung in Berlin. Es wirkte aber oft aufgesetzt, zu professionell, dafür mit zu wenig Herzblut. Dementsprechend ruhig wurde es danach auch mit dem Protest. Praxen schließen an Brückentagen (2.10.) oder nach Weihnachten (27.12.-29.12.) wird da nicht reichen. Wirkt unglaubwürdig.

Was mich vor allem ärgert, ist, dass der große Unmut in der Ärzte/Therapeutenschaft über die Telematikinfrastruktur nicht aufgegriffen wird. Die KBV fordert zwar als Punkt 4 eine "sinnvolle Digitalisierung", und sagt: "Abläufe in den Praxen dürfen nicht zulasten der Versorgung und damit der Patientinnen und Patienten behindert werden, die Technik muss nutzerfreundlich und funktionsfähig sein."

Wo aber bleibt die Kritik am Zwang, an der zentralen Datenspeicherung, an der bevorstehenden Datenlieferung in den europäischen Gesundheitsdatenraum (mit noch weniger Mitsprachemöglichkeiten für Pat. als hierzulande), an der opt-out-ePA, an der Befüllungspflicht für Ärzte/Therapeuten etc.?

Von den hohen Kosten für das TI-/ePA-/Gematikprojekt, dem mangelnden Nutzen, dem fehlenden Mehrwert, den häufigen Störungen, den überforderten IT-Hotlines, dem Ressourcen- und Energieverbrauch und vielen anderen Punkten ganz zu schweigen!

Lauterbach sprach im Juni schon davon, dass KI doch gleich die Praxisgespräche direkt mit aufzeichnen, in strukturierte Daten umwandeln und weiterleiten könnte. Wo bleibt da die Schweigepflicht?

Und wie will man mit so schlechten Daten forschen? Eher wird das Patientenwohl indirekt damit noch gefährdet.

Viel zu spät hat die KBV Protest nun angestoßen. Ging vlt. nicht mehr anders, weil es in der Ärzteschaft zu sehr gebrodelt hat. Aber für bessere Honorierung weniger Bürokratie, weniger Regresse etc. hätte die KBV schon viel länger etwas tun können. Auch der Honorarabschluss heuer mit lächerlichen 3,85% zeugt nicht von großem Mut.

Und aus eigener Erfahrung - zweimal schon im Petitionsausschuss des Bundestags gewesen - kann ich sagen: liebe KBV, da wird nicht viel dabei rauskommen. Leider. Die hören sich das alles gerne an, und das war's dann. Da braucht es schon ganz anderen mutigen Protest. Z. B. Praxisschließungen über zwei Wochen (mit Notfallversorgung und dringender Rezeptausstellung, ansonsten aber Demonstrationen und Fortbildung!).

Dass eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die sich oft genug darauf beruft, Gesetze halt umsetzen zu müssen, nun dieses Mittel ergreift, ist ein Armutszeugnis - für die KBV, aber vor allem auch für die Politik. Die versagt derzeit kolossal - und daher muss eben auch eine Petition genutzt werden, mag das Schwert auch noch so stumpf sein.
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Nutzer4969577 | Wed Dec 13 13:24:29 CET 2023 - Wed Dec 13 13:24:29 CET 2023

...Sie sprechen mir und vielen Kollegen aus dem Herzen!

Man kann sich nicht des Eindrucks erwehren, dass die Geheimhaltung intimer Patientendaten nicht auf der Prioritätenliste ärztlicher Amtsträger zu finden ist - von politischen Amtsträgern ganz zu schweigen!
Auch bei den Krebsregistermeldungen werden wir bereits als Datenlieferanten und Aufklärungserfüllungsgehilfen missbraucht - die namentliche Weitergabe
der onkologischen Daten sollte so nicht erfolgen. Die Aufklärung, dass sie aber erfolgt, sollte von Amts wegen erfolgen, denn die fordern die Daten ja auch an. Das ist keine ärztliche Tätigkeit und widerspricht dem Berufsethos. Dass unsere "Vorturner" z.B. akzeptieren, dass man die Aufklärungspflicht strafbewehrt hat (bis zu 50.000), hat nichts mit Lobbyarbeit für uns zu tun. Geht es mehr um die "eigene Sache"?

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Nutzer3363332 | Wed Dec 13 10:17:45 CET 2023 - Wed Dec 13 10:17:45 CET 2023

Zum Zwang habe ich gestern in diesem Beitrag ganz vergessen:

seit 2019 wird von etlichen Kolleg:innen, die sich nicht an die TI (das Datennetz, über das die ePA, die eAU, das E-Rezept etc. laufen) angeschlossen haben, 2,5% vom Honorar abgezogen.

Dass die KBV sich hier nicht deutlicher mit Kritik äußert, ist ungeheuerlich. Ab und zu fällt mal ein Nebensatz, dass Sanktionen ungünstig seien, und Anreize besser. Das war's dann aber auch wieder.

So motiviert man keine Ärztinnen und Ärzte, keine Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Der Frust ist riesig, allein schon wegen dieser leidigen TI-Geschichte. Morgen werden im Bundestag weitere Digitalgesetze beschlossen. Wo bleibt der hörbare Aufschrei der KBV hierzu???

- Opt-out bei der ePA: viele Ältere, schwer und psychisch Kranke werden hier ihr Widerspruchsrecht kaum wahrnehmen können.
- Befüllungspflicht für Behandelnde: viele Kolleg:innen werden - wieder - hilflos mit den Achseln zucken, mei, geht halt nicht anders, und werden irgendein mickriges Befüllungshonorar noch gerne mitnehmen.
- Weiterleitung der Daten ans Forschungsdatenzentrum: ach, ist doch eine gute Sache, wenn im Entwicklungsland Deutschland mit dem bisher so billigen Gesundheitswesen endlich mit guter Forschung die Kranken von der Straße wegkommen (Ironie ENDE). Die Daten sind viel zu schlecht für Forschung. Wir werden zu Datenlieferant:innen degradiert!

Wo bleibt zu all diesen Dingen eine Petition der KBV???

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