Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 158790

Petitionsrecht

Erweiterung des Petitionsrechts (persönliche Vorsprache) vom 20.10.2023

Text der Petition

Mit der Petition wird eine Erweiterung des Petitionsrechts gefordert, so dass Artikel 17 des Grundgesetzes auch das Recht gewährt, dass jede Person die Möglichkeit hat, sich auch mündlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und Volksvertretung zu wenden, welches auch die persönliche Vorsprache von Petenten und Petentinnen während des Petitionsverfahrens gewährt.

Begründung

Obwohl Artikel 17 des Grundgesetzes jeder Person das Recht gewährt, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und Volksvertretung zu wenden, ist das Petitionsrecht in seiner Funktion erheblich eingeschränkt, da Personen sich nicht mündlich an die zuständigen Stellen und Volksvertretung wenden können. Petenten und Petentinnen benötigen unbedingt das Recht, sich auch mündlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und Volksvertretung zu wenden, wo auch die persönliche Vorsprache während des Petitionsverfahrens gewährt wird. Dies ist als Sicherheitsreform zwingend erforderlich, um das Gesetz, Sicherheit, Demokratie, Gleichberechtigung und Libertät/Freiheit weiterhin zu gewährleisten und bestärken. Es ist allgemein bekannt, dass es innerhalb einer Demokratie eine Mehrheit und Minderheit gibt, die durch Identität wie zum Beispiel Rasse, Hautfarbe, Nationalität, Geschlecht, Religion, und Herkunft definiert wird. Bekanntlich stehen Interessen der Mehrheit und Minderheit oftmals im Konflikt, wo die Macht der Mehrheit ein Hindernis für die Demokratie darstellt. Petitionen, welche zum Beispiel Reformen in den Bereichen Polizeibrutalität, Asylrecht, Ausländerrecht, Gleichberechtigung, Faschismus- und Korruptionsbekämpfung, Menschenhandel und ähnlichen Bereichen zugunsten von Betroffenen fordern und nur eingeschränkt von der Mehrheit unterstützt werden, sind von besonderer Bedeutung, da es auch Gesetzesänderungen in diesen Bereichen geben muss, selbst wenn die Mehrheit Reformen in diesen Bereichen nur eingeschränkt zustimmt. Der Fortschritt der Demokratie erfordert eine größere Unabhängigkeit des Einzelnen, insbesondere der Minderheit. Hierzu zählt, dass jede Person sich mit Bitten und Beschwerden auch mündlich an die zuständigen Stellen und Volksvertretung wenden kann, sodass beispielsweise erforderliche Reform, unabhängig von der Mehrheit, eine realistische Chance hat durchgesetzt zu werden.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben