Text der Petition
Mit dieser Petition wird gefordert, dass der Fachkreis erweitert wird um die "qualifizierte nicht-ärztliche Fachkraft".
Begründung
Im Heilmittelwerbegesetz (HWG) § 2 werden mit Fachkreisen im Sinne dieses Gesetzes, Angehörige der Heilberufe oder des Heilgewerbes insbesondere aber auch Einrichtungen, die der Gesundheit von Menschen dienen, oder sonstige Personen, soweit sie mit Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln erlaubterweise Handel treiben oder sie in Ausübung ihres Berufes anwenden, beschrieben. Qualifiziertes nicht-ärztliches Fachpersonal ohne Hochschulstudium, aber mit beispielsweise anerkanntem Berufsschulabschluss, wird in diesem Gesetz außen vor gelassen und dem Laienkreis gleichgestellt. In der täglichen Praxis zeichnet sich die Ausübung der pflegerischen Leistung und Patientenversorgung mit einem stetig zu aktualisierendem Wissen und der Arbeit mit Heilmitteln, im Rahmen der Delegationsmöglichkeit des Arztes, aus. Der notwendigen Sorgfaltspflicht geschuldet ist ein Wissen u.a. um Wirkung und Nebenwirkung von Heilmitteln unabdingbar. Diese Pflicht wird durch fehlende Ressourcen (Zeit, Personal usw.) perse eingeschränkt. Schulungen und Fortbildungen dienen dem Wissensgewinn- sowie dessen Aktualisierung und damit der Patientensicherheit. Bildungsmöglichkeiten, welche dem HWG unterliegen, fallen aufgrund dieses Gesetzes für Pflegekräfte und andere Angehörige der Gesundheitsberufe weg. Der Stellenwert und somit die Wertschätzung von qualifizierten nicht-ärztlichen Fachkräften wird hier offensichtlich aberkannt.