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Petition 158859

Namensrecht

Sofortiges Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts vom 22.10.2023

Text der Petition

Mit der Petition wird ein sofortiges Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts nach dessen Beschluss gefordert.

Begründung

Die Reform des Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts soll gemäß Entwurf erst zum 01.05.2025 und nach Empfehlung des Bundesrats erst zum 01.11.2025 in Kraft treten. Geplant war als Beginn der 01.01.2025. Begründung hierfür ist, dass vorab IT-Anpassungen in den Standesämtern erforderlich seien.

Der rechtliche Name ist ein herausragendes Moment der Persönlichkeit. Das ist auch der Grund, dass die Rechtsprechung diesem Aspekt der Persönlichkeit ein grundrechtsgleiches Gewicht einräumt - (vgl. BVerfG vom 18. Februar 2004 - 1 BvR 193/97 - juris). Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Urteil den „hohen Wert“, der dem Recht am eigenen Namen zukommt, betont und insbesondere hervorgehoben, dass der Name eines Menschen Ausdruck seiner Identität und Individualität sei und ihm helfe, „seine Identität zu entwickeln und gegenüber anderen zum Ausdruck zu bringen“.

Viele Familien und Personen warten seit Monaten und Jahren auf die Liberalisierung des Namensrechts. Für sie hat es persönlich, familiär und im Zweifelsfall auch gesundheitlich (psychisch) herausragende Bedeutung.

Dieses zeitversetze Inkrafttreten stellt daher eine große Belastung dar.

Zudem finden Namensänderungen auch aktuell bereits über die Standesämter statt. Die technischen Voraussetzungen sind daher bereits jetzt gegeben.
Eine technisch umfassende Digitalisierung der Ämter ist mit Verlaub zudem selbst bis Ende 2025 nicht realistisch.

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