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Petition 159153

Geschlechterspezifische Fragen

Errichtung eines "Betroffenenrates Häusliche Gewalt" auf Bund-Länderebene vom 28.10.2023

Text der Petition

Mit der Petition wird die Errichtung eines "Betroffenenrates Häusliche Gewalt" auf Bund-Länderebene gefordert.

Begründung

Um häusliche Gewalt wirksam zu bekämpfen, ist eine intensive Kommunikation (Trilog), Kooperation und Zusammenarbeit zwischen Betroffenen und Überlebenden, Hilfseinrichtungen und der Politik notwendig. Der Wissenstransfer und Austausch von Erfahrungswerten von Betroffenen und Überlebenden zu den genannten Akteur*innen ist unabdingbar. Nur so ist ein langfristiger und sinnvoller Wandel möglich, um häuslicher Gewalt den Kampf anzusagen. Durch einen „Betroffenenrat Häusliche Gewalt“ kann nicht nur eine Vernetzung, sondern auch ein gemeinsamer Impuls ausgehen. Er fördert ein integratives Klima, um Beiträge und
aktive Beteiligung der zahlreichen Interessengruppen, die im Bereich Gewalt im sozialen Nahraum unterstützen, zu bündeln. Dadurch wird eine gezielte Programmplanung bei häuslicher Gewalt sichergestellt, die von der Lebenswirklichkeit der Überlebenden und Betroffenen geprägt ist und auf deren Lebenswirklichkeit eingeht.

Ausgehend davon, soll der Betroffenenrat Häusliche Gewalt ein impulsgebendes Gremium sein, dass auf Fokusgruppen in den Bundesländern basiert und bestehende Richtlinien, Maßnahmen und Prozesse evaluiert und weiterentwickelt:

1. Der Betroffenenrat fungiert als impulsgebendes Gremium für die bereits bestehende Bund- Länder Arbeitsgruppe „Häusliche Gewalt“, um Lücken, aber auch Potentiale aus Sicht von Betroffenen und Überlebenden aufzuzeigen. In diesem Zuge sollen die bestehenden Hilfsangebote und rechtlichen Rahmenbedingungen auf Bund- und Länderebene evaluiert und ausgebaut werden, wobei sowohl urbane als auch ländliche Gebiete betrachten werden.

2. Der Betroffenenrat führt im Zusammenwirken mit der Bund-Länder Arbeitsgruppe „Häusliche Gewalt“ Fokusgruppen mit Beteiligung von Betroffenen, Überlebenden und Institutionen durch. Die in diesen Gruppen gewonnenen Informationen werden dazu beitragen, die Richtung der vom Betroffenenrat koordinierten Bemühungen zu bestimmen und sicherzustellen, dass die Bedürfnisse und die Sicherheit der Überlebenden und Betroffenen in den Entscheidungsprozessen im Mittelpunkt stehen.

3. Ziel des Betroffenenrats ist die Evaluierung und Weiterentwicklung von Richtlinien,
Verfahren und Praktiken, um die Sicherheit und Unterstützung von Betroffenen und
Überlebenden, sowie die Verantwortlichkeit der Täter*innen zu erhöhen. Ausgehend von den Erfahrungen von Opfern und Überlebenden häuslicher Gewalt mit Diensten,
Hilfseinrichtungen, Justiz und Gesundheitswesen soll gemeinsam mit der Bund-Länder Arbeitsgruppe „Häusliche Gewalt“; die Ausarbeitung von Vereinbarungen zwischen den unterschiedlichen Einrichtungen auf Grundlage der Istanbul-Konvention erfolgen. Zentrale Priorität hat die Sicherheit und Unterstützung der Betroffenen und Überlebenden.

4. Der Betroffenenbeirat wird in Zusammenarbeit mit den Fokusgruppen Leitbilder und Ziele entwickeln, die sowohl auf kommunaler als auch auf Landes- und Bundesebene umgesetzt werden und die besonderen er kommunalen Ebene als auch der Bundesländer widerspiegeln.

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