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Petition 159279

Wiederaufnahme strafgerichtlicher Verfahren

Erweiterung von Artikel 103 Grundgesetz vom 01.11.2023

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, Artikel 103 Grundgesetz um Absatz 4 in dem Sinne zu erweitern, dass in besonders schwerwiegenden Fällen, in denen mangels belastbarer Beweise ein Freispruch erfolgen musste, eine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich ist, sobald eine neue erdrückende Beweislage eintritt, die das ursprüngliche Urteil auf Grund dieser Beweise in Frage stellt. Über die Zulässigkeit der Wiederaufnahme hat ein Gericht zu entscheiden.

Begründung

In seiner Entscheidung vom 31.10.2023 hat das Bundesverfassungsgericht die neue Regelung gekippt, mit der Freigesprochene wegen neuer Beweise nochmals angeklagt werden können.
Verwiesen wird auf Artikel 103 Absatz 3 GG. Danach ist es verboten, jemanden aufgrund derselben Tat mehrmals zu bestrafen.
Dem Urteil zugrunde lag der Freispruch eines Angeklagten wegen Mordes mangels Beweisen aus dem Jahre 1983.
Im Jahr 2012 tauchten im Zuge einer DNA-Analyse neue Beweise auf, die den Freigesprochenen schwer belasteten. Doch ein neuer Prozess war wegen des rechtskräftig gewordenen Freispruchs nicht möglich.
Hier sehe ich eventuell Ergänzungsbedarf im Grundgesetz, denn es kann nicht sein, dass Mörder ungestraft davonkommen, wenn auf Grund der technischen Weiterentwicklung neue Erkenntnisse eine Wiederaufnahme der Anklage rechtfertigen.

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