Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, den § 224 Absatz 1 Nummer 5 des Strafgesetzbuches dahingehend zu ändern, dass das vorsätzliche Verursachen eines Schädel-Hirn-Traumas, beispielsweise durch einen Faustschlag gegen den Kopf, grundsätzlich als gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung zu ahnden ist.
Begründung
Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zeigen, dass nicht jede vorsätzliche Verursachung eines Schädel-Hirn-Traumas unter die gegenwärtige Definition der „mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung“ fällt. Dies führt zu einer rechtlichen Unsicherheit und gegebenenfalls zu einer unzureichenden Ahndung schwerer Körperverletzungen. Das Schädel-Hirn-Trauma birgt unabhängig von den individuellen Eigenschaften des Opfers ein inhärentes Risiko für schwerwiegende und langfristige Gesundheitsschäden bis hin zum Tod. Die Schwere dieser Tatbestände sollte unabhängig von Alter oder physischer Konstitution des Opfers anerkannt werden.
Zusätzlich fordere ich, dass die Verjährungsfrist für solche Taten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Opfers ruht. Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass die vollständigen physischen und psychischen Auswirkungen eines Schädel-Hirn-Traumas oft erst Jahre nach der Tat erkennbar werden und Opfern ausreichend Zeit gegeben werden sollte, Rechtsansprüche geltend zu machen.
Diese Reform würde einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger leisten und ein klares Signal setzen, dass Gewalttaten, die zu schweren und langanhaltenden Gesundheitsschäden führen können, mit der gebotenen Ernsthaftigkeit behandelt werden.