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Petition 159603

Grundrechte (allgemein)

Änderung von Artikel 7 Absatz 6 des Grundgesetzes (Vorschule) vom 09.11.2023

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, Artikel 7 Absatz 6 des Grundgesetzes zu ändern und eine durch den Bund (und somit mit Bundesmitteln) bezahlte Vorschule einzuführen, welche Voraussetzung für den Zugang zum weiteren Schulsystem ist und mit Abschluss bestanden werden muss.

Begründung

Ziel dieser Petition ist eine bundesweit einheitliche Vorschule (entsprechend dem Modell Hamburg) zu schaffen (Anmerkung, nachfolgende Aufgaben werden in einigen Bundesländern aktuell zumindest für hier geborene von den Kindergärten bereits übernommen) mit der die grundlegenden Voraussetzungen zur erfolgreichen individuellen Teilhabe an den weiteren Schulen geschaffen, geprüft und überwacht wird. Hiermit soll ebenfalls dem Bund die Aufgabe der Integration und Aufrechterhaltung der interpersönlichen Unterschiede auszugleichen und abzufangen, damit das weitere Schulsystem wie beabsichtigt stattfinden kann und nicht aufgrund verfehlter und verpasster integrations und erzieherischer Aufgaben zum Nachteil aller (nicht nur des Betroffenen, sondern auch der Mitschüler und der Gesellschaft als ganzes).

Den Ländern ist es darüber hinaus freizustellen weitere ähnliche oder ersetzende Alternativen mit vom Bund unabhängiger Finanzierung anzubieten, dies erfolgt damit der Bund NICHT in die Lage versetzt wird in die Länderhoheit durch einen zwingend erforderlichen Besuch und Abschluss einzugreifen, sowie auch um zu verhindern, dass der Bund durch die Verweigerung der Anerkennung einzelner Abschlüsse oder aufgrund ggf. entstehender von einzelnen Ländern als diskriminierend oder ausgrenzend empfundener Strukturen den Zugang zu weitern Schulen zu blockieren.

Diese Vorschule soll auf die Vermittlung und Bescheinigung der folgenden Kompetenzen fokussiert sein: Hochdeutsch (Niveau im Gesprochenen entsprechend B2 (Selbstständige Sprachverwendung)), kognitive Fähigkeiten und Befähigung zur Teilhabe am regulären Schulunterricht.
Durch diese Art der Vorschule kann außerdem auch bundesweit die Diagnose, Erkennung, Kompensation und von Krankheiten, Problemen, und anderer einer individuelleren Bildungsgestaltung erforderlicher Faktoren erfolgen. Entsprechend ermittelte Faktoren sollen NICHT dazu dienen einen Schulausschluss zu begründen, sehr wohl aber dafür einen Sprachkurs, zusätzliche Nachhilfe, direkter Einstieg in eine höheren Klasse, medizinische Abklärung oder Zurückstellung (wie aktuell bereits in weniger einheitlicher Form vorhanden) zu standardisieren und den Ablauf in Schulen durch ein vereinheitlichtes Niveau zu verbessern, Kommunikationsprobleme zwischen Lehrern und Schülern abbauen und das Recht auf Bildung durch eine staatliche Bekräftigung und Förderung der dafür erforderlichen Grundlagen zu fördern. Wer nicht in der Lage ist dem Unterricht zu folgen, und vom Staat trotzdem in die Schulen gezwungen wird, wird nicht nur seines Grundrechtes auf Bildung beraubt, sondern stellt selbst auch einen Störfaktor für die Mitschüler dar und schränkt diese dadurch ebenfalls in ihrem Grundrecht auf Bildung ein. Für Zugezogene soll unabhängig vom Bildungsniveau dieser "Abschluss" auch erbracht werden, ähnlich den Externenprüfungen und soll im Rahmen bzw. als Teilersatz von Integrationskursen erfolgen können und (siehe oben) Voraussetzung für regulären Schulbesuch sein.

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