Text der Petition
Bundestag (BT) und Bundesregierung
-setzen sich neutral, vorbehaltlos, selbstlos, für einen Friedensvertrag zwischen Aserbaidschan und Armenien in ihren völkerrechtlichen Grenzen ein
-vermitteln einen Friedensvertrag, um den Konflikt zwischen diesen Ländern dauerhaft u. einvernehmlich zu befrieden (BT 18/7979 v. 22.03.2016)
-achten gemäß dem Völkerrecht die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität beider Staaten mit dem Ziel der Sicherung eines dauerhaften Friedens in der Region.
Begründung
Ein Leben in Frieden ist das Wertvollste für jeden Mensch.
Das armenische Volk und die in Aserbaidschan lebenden Völker brauchen nach den vergangenen 30 Jahren eine Vereinbarung für dauerhaften Frieden, mit der alle kriegerischen Auseinandersetzungen beendet werden und mit der wieder ein nachbarschaftliches Verhältnis möglich wird.
Das kann nur ein Friedensvertrag zwischen der Republik Aserbaidschan und der Republik Armenien bewirken.
Der Präsident von Aserbaidschan und der Premierminister von Armenien haben öffentlich die Absicht bekundet, einen Friedenvertrag abschließen zu wollen. Der folgerichtige Schritt ist der Abschluss eines Friedenvertrages zwischen beiden Staaten.
Die Vertriebenen beider Völker kehren in ihre angestammte Heimat zurück. Ein nachbarschaftliches Verhältnis kann sich entwickeln. In die Gebiete zieht wieder Leben ein und der Wiederaufbau kommt voran.
Keine Mutter soll um ihren Sohn, keine Frau soll um ihren Mann und kein Kind soll um seinen Vater weinen müssen. Frieden für jede Familie und für ihre Nachbarn! Landwirte sollen wieder ihren Boden bestellen können, ohne von Landminen getötet oder verstümmelt zu werden. Kinder sollen in die Schulen gehen können, ohne dass ihre Eltern Angst vor Scharfschützen haben müssen. Ärzte sollen nie wieder von Sprengfallen zerrissene Körper sehen müssen.
Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung leisten mit der Vermittlung eines Friedensvertrages einen Beitrag dazu, die Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 822, 853, 874, 884 (1993), der Generalversammlung der Vereinten Nationen 62/243 (2008), der Entschließung des Europarates 1416 (2005) sowie anderer internationaler Organisationen und Institutionen in völkerrechtlicher Hinsicht umzusetzen und den Konflikt zwischen Aserbaidschan und Armenien dauerhaft und einvernehmlich zu befrieden. (Quelle: Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode, Drucksache 18/7979, vom 22.03.2016, Vorbemerkung)
Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung bekennen sich zu den Normen und Grundsätzen des Völkerrechts, insbesondere zur Achtung der Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Integrität beider Staaten innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen mit dem Ziel der Sicherung eines dauerhaften Friedens in der Region.