Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass die Weiterbildungsprämie nicht nur für Umschüler gezahlt wird. Derzeit erhalten diese Förderung nur Umschüler (für die Zwischen- u. Endprüfung) bei Teilnahme an einer nach § 81 Drittes Buch Sozialgesetzbuch geförderten Weiterbildung. Auszubildende, die einer Maßnahme durch die Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung nachgehen und eine Abschlussprüfung durch die IHK absolvieren, werden bei gleicher Leistung nicht beachtet und sind dadurch benachteiligt
Begründung
Es ist eine soziale Ungerechtigkeit, Auszubildende, die sich mit demselben Arbeitseinsatz abmühen und sich dafür stark machen, nicht mehr abhängig vom Staat zu sein, sondern im Berufsleben Fuß zu fassen, zu benachteiligen. Die einzige Begründung hierfür ist die Unterscheidung des Trägers und von wem die Maßnahme gefördert wird. Es wird die gleiche Leistung erbracht, man legt dieselben Prüfungen ab und ist finanziell auf derselben Ebene, jedoch werden Umschüler zusätzlich motiviert mit Weiterbildungsprämien und neuerdings auch mit Weiterbildungsgeld von monatlichen 150€.
Die Bundesagentur für Arbeit hat hier keinen Ermessensspielraum aufgrund der rechtlichen Grundlagen, eine Förderung für Auszubildende bleibt hiermit aus und ist diskriminierend und ausgrenzend. Das Wort Weiterbildung ist im Gesetz nicht klar definiert und eine Begründung für den Zuschuss allein beruhend darauf, von WEM der Bildungsgang gefördert wird, ist eine schwache Begründung.