Text der Petition
Mit der Petition wird eine Kürzung des § 30 Abs. 1 S. 3 Straßenverkehrs-Ordnung auf „Unnützes Hin- und Herfahren ist verboten“ gefordert.
Begründung
Die Einschränkungen «Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.» gehören gestrichen.
Es ist irrelevant, ob man das innerorts oder außerorts tut. Belästigt wird mindestens die Natur. Ausreden wie E-Autos, die man ja kaum hört, Lärmbelästigung also, sind auch nicht durchschlagend.
Wenn so Motorrad-Ketten mit möglichst noch manipuliertem Auspuff erreicht werden, ist das eine gewünschte Nebenwirkung.