Text der Petition
Mit der Petition wird eine gesetzliche Regelung dahingehend gefordert, dass eine webbasierte Signaturlösung für Privatnutzer durch Anmeldung mit dem Online-Personalausweis bereitgestellt werden kann und damit signierte Dokumente für alle Behörden dem Postweg mit eigenhändiger Unterschrift gleichgestellt wird.
Begründung
Die Digitalisierung kommt nur schleppend voran. Veraltete papierbasierte Prozesse kosten eine Menge Zeit und Geld. Dabei gibt es bereits staatlich bereitgestellte, für alle Seiten vertrauenswürdige und sichere Angebote zur digitalen Unterschrift mittels elektronischem Personalausweis (und vergleichbaren Dokumenten). Um Bürger und Ämter zu entlasten, sind nur noch zwei Dinge notwendig:
1. Eine oder ggf. mehrere staatliche Anbieter müssen die Möglichkeit schaffen, einfach ein PDF hochzuladen, sich mit dem Online-Perso zu identifizieren und das PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur wieder herunterzuladen um es verschicken zu können. Ebenso muss ein PDF hochgeladen werden können, um die enthaltende elektronische Signatur zu verifizieren. Aktuell gibt es diese Möglichkeiten nur für Unternehmen und Behörden.
Alternativ könnte PGP/GPG verwendet werden, das sich seit >30 Jahren bewährt hat und auch mit dem Online-Perso verifiziert werden kann.
2. §§ 126, 126a BGB erlauben jedem Unterzeichnenden bereis die Nutzung elektronischer Signaturen gleichwertig zur eigenhändigen Unterschrift soweit es um den Anwendungsbereich des BGB geht. Dieses Recht muss auch auf alle anderen Anwendungsfälle eigenhändiger Unterschriften ausgeweitet werden, insbesondere gegenüber Behörden.
Derzeit schreiben beispielsweise Gerichte vor, dass alle Unterlagen per Post eingereicht werden müssen. Ausnahmen gelten nur für das BEA (für Privatpersonen nicht zugänglich) und DE-Mail (für Privatpersonen eingestellt, endet 2024).
Damit ließe sich schnell, einfach und kostengünstig die Zeit bis zur vollständigen Anbindung aller Behördenvorgänge an BundID überbrücken.
Es soll sich um ein "kann" Angebot handeln, d.h. die Einreichung per Post soll weiterhin möglich sein. Sonderfälle wie Notarangelegenheiten sollten ausgenommen bleiben.