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Petition 160788

Arbeitsschutz

Anpassung von § 5 Abs.1 Arbeitsstättenverordnung (Nichtraucherschutz) vom 06.12.2023

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, § 5 Abs.1 Arbeitsstättenverordnung dahingehend anzupassen, dass "Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch" durch "Gesundheitsgefahren und Beeinträchtigungen durch Tabakrauch, Rauch und Dampf von Ersatz- bzw. anderen Stoffen" ersetzt wird. Des weiteren ist der Personenkreis von "nicht rauchenden Beschäftigten" auf "nicht Rauch oder Dampf konsumierende Beschäftigte" zu erweitern.

Begründung

Bei der Einführung der Verordnung waren die Verdampfer, E-Zigaretten, Vapes noch kein Thema bzw. nicht bekannt. Auch im Hinblick auf die immer mehr an Fahrt aufnehmende Diskussion über die Legalisierung von Cannabis - kein Tabak, dürfte nach aktueller Verordnung am Arbeitsplatz konsumiert werden - ist eine Anpassung der Arbeitstättenverordnung dringend angeraten. Auch wenn viele Befürworter der E-Zigaretten u. ä. immer wieder ins Feld führen, dass keine Studien über Gesundheitsgefahren durch das Dampfen vorliegen, liegen ebenfalls keine Studien vor, dass Dampfen die Gesundheit fördert.
Alleine, dass auch in einigen Verdampferflüssigkeiten enthaltene Nikotin ist als Gefahrstoff eingestuft.

Am Arbeitsplatz besteht i.d.R. nicht die Möglichkeit als Nichtraucher / Nichtdampfer den entsprechenden Konsumenten aus dem Weg zu gehen.

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