Text der Petition
Mit der Petition wird eine Änderung des Strafrechts (§ 182 Absatz 2 Strafgesetzbuch) dahingehend gefordert, dass sexuelle Handlungen mit einer Person unter achtzehn Jahren gegen Entgelt auch dann strafbar sind, wenn der Täter unter achtzehn Jahre ist.
Begründung
Nach Paragraph 182 Abs. 2 StGB sind sexuelle Handlungen mit unter 18 jährigen gegen Entgelt strafbar, wenn der Täter mindestens 18 Jahre alt ist.
14, 15, 16 und 17 jährige können legal 14-17 jährige für Sex bezahlen.
Damit besteht eine inakzeptable Schutzlücke, da unter 18 jährige die für die Einwilligung in entgeltlichen Sex nötige Reife/Entwicklung noch nicht haben.
Zudem bedarf es einer umfassenden Bekämpfung der Jugendprostitution.
Diese rechtliche Situation verstößt zudem gegen EU-Recht, denn dieses fordert eine Strafbarkeit jeglicher sexueller Handlungen an Jugendlichen gegen Entgelt (2011/93/EU).
Auch bestehen völkerrechtliche Verträge, mit denen dies unvereinbar ist.
Schließlich ist fraglich, ob dies mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterliegen personenbezogene Diskriminierungen wie die Altersdiskriminierung einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung.
Der Schutzbedarf bei entgeltlichen sexuellen Habdlungen Jugendlicher ist unabhängig vom Alter des gegenübers.
Das Jugendstrafrecht wird etwaigen Besonderheiten Jugendlicher Täter in jedem Fall gerecht.
Die Reformkommission zum Sexualstrafrecht empfahl 2017 in dem Abschlussbericht unter anderem:
"Die Reformkommission empfiehlt, die bisher in § 182 Abs. 2 StGB enthaltene Altersbe-
schränkung auf Täterseite in dem neuen Straftatbestand zum sexuellen Missbrauch von
Minderjährigen gegen Entgelt zu streichen".
In Paragraph 182 Abs. 2 StGB sollte folglich das Täteralter gestrichen werden.