Text der Petition
Mit dieser Petition wird gefordert, dass Motorradfahrer ohne Beiwagen auch bei bestehendem Überholverbot mehrspurige Fahrzeuge überholen dürfen.
Begründung
Bei einem Überholverbot ist das Überholen Grundsätzlich nicht vollkommen verboten, denn Einspurige Fahrzeuge dürfen immerfort von allen KFZs überholt werden. Allerdings gilt dies nicht andersherum. Ein langsamen Motorrad darf also von einem schnelleren Auto überholt werden, aber zum Beispiel ein langsames Landwirtschaftsfahrzeug darf nicht von einem schnelleren Motorrad überholt werden, obwohl dieser Überholvorgang bei ausreichendem Überblick des Straßenverlaufs weitaus schneller und gefahrloser geschehen kann.
Folgende Gründe sprechen für das Zeil dieser Petition:
1. Einspurige Fahrzeuge sind häufig schneller in der Beschleunigung und sind zudem wendiger. Somit ist der Überholvorgang meist schneller abgeschlossen und kann flexibler gestaltet und abgebrochen werden.
2.Wenn einspurige Fahrzeuge schon während einem sonst geltendem Überholverbot überholen, können nach Aufhebung des Verbots sofort alle anderen Fahrzeuge überholen. Somit wir die Länge und Dauer des Staus verringert.
3. Wenn auf einer Landstraße bei erlaubten 100 km/h ein Traktor mit 30 km/h gefolgt von einem Motorrad um eine Kurve fährt, kann es sein, dass eine Auto diese am Kurveneingang noch nicht sieht und nicht mehr rechtzeitig bremsen kann, wenn das Motorrad am Kurvenausgang gesehen wird. Das kann zu gefährlichen Unfällen führen, die aber vermieden werden können, wenn das Motorrad den Traktor am Kurvenausgang bei freier Gegenfahrbahn überholen darf.
4. Wenn ein Motorradfahrer zum Beispiel im Sommer länger unterwegs ist und dann langsam hinter einem Fahrzeug fährt, weil er nicht überholen darf, kann das Motorrad sehr heiß werden und sogar überhitzen. Wenn der Motorradfahrer aber überholt, darf er wieder bis zum Tempolimit hochbeschleunigen und somit seinen Motor abkühlen.
Natürlich muss bei jedem Überholvorgang eine ausreichende Sicht auf den kommenden Streckenverlauf möglich und Gefahren ausgeschlossen sein.