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Petition 161102

Recht der Schuldverhältnisse

Rechnungsstellung erst nach oder gleichzeitig mit vollständiger Erbringung der Leistung vom 15.12.2023

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass die Rechnungsstellung erst nach oder gleichzeitig mit vollständiger Erbringung der Leistung erfolgen soll.

Begründung

Hintergrund ist, dass der Besteller erst dann über die Ware tatsächlich verfügen und die Leistung prüfen kann, außerdem ist dies analog zu den Vorgehensweisen bei z.B. "fertigen Werken", dann gilt auch die tatsächliche Verfügungsmacht. Immer mehr Lieferanten stellen ihre digitalen Rechnungen sofort bei Versand. Der Besteller (egal ob privat oder gewerblich) erhält die Ware mittels Versanddienstleister aber tatsächlih erst viel später, manchmal viele Tage! Erst dann kann er die Ware kontrollieren und die berechtigte Rechnungsstellung tatsächlich kontrollieren. Auch beim Buchen der Eingangsrechnung ist das schwierig, da in der Rechnung immer auf den Lieferschein, der zum Zeitpunkt der Buchung tatsächlich nicht vorliegt, verwiesen wird. Die richtige Abfolge bei Rechnungsstellung muss wie folgt sein:
a)Bestellung durch den Besteller
b)Bearbeitung beim Lieferanten, Auftragsbestätigung etc.
c)vollständige Erbringung der Leistung (Anlieferung beim Endkunden)
d)Rechnungsstellung NACH (oder gleichzeitig mit) vollständiger Erbringung der Leistung.

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