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Petition 161196

Steuerrecht

Unveränderte Beibehaltung der Agrardieselrückvergütung und der KfZ-Steuerbefreiung für Land- und Forstwirte vom 17.12.2023

Text der Petition

Wir fordern eine unveränderte Beibehaltung der Agrardieselrückvergütung nach § 57 Energiesteuergesetz "Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft" und der KfZ-Steuerbefreiung für Land- und Forstwirte.

Begründung

Der Ampelregierung sieht für den Haushalt 2024 vor, die Agrardieselrückvergütung und die die Kfz-Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge zu streichen. Nach Agrarheute-Informationen beziffert das Landwirtschaftsministerium die zusätzliche steuerliche Belastung der Betriebe auf 900 Mio. €1.
Bei den rund 3 Mrd. € „klimaschädliche Subventionen“, die die Bundesregierung streichen möchte, sollen fast ein Drittel aus dem Agrardiesel und der Kfz-Steuerbefreiung kommen. Die Streichungen sind eine überproportionale Belastung der Landwirtschaft.
Dabei produzieren die LandwirtInnen Lebensmittel. Hierfür benötigen sie Landmaschinen, die derzeit nach wie vor auf fossile Brennstoffe angewiesen sind. Sie fliegen mit dem Diesel nicht nach Mallorca, sondern halten die Lebensmittelproduktion aufrecht.
Die produzierten Lebensmittel werden weltweit gehandelt, sodass die Familienbetriebe im Wettbewerb mit Ländern stehen, die zu deutlich geringeren Produktionskosten produzieren.
Zur Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit von Landwirt/innen in Europa wurde die Agrardieselrückvergütung eingeführt. Während Nachbarländer wie Polen die Sätze für die Agrardieselrückvergütung für das kommende Jahr sogar erhöhen, sollen die ca. 20 ct Rückvergütung je Liter Diesel in Deutschland nun gestrichen werden.
Die Kfz-Steuerbefreiung wurde eingeführt, da LandwirtInnen den Straßenraum nicht nutzen.
Viele, oft familiengeführte Betriebe müssen eng kalkulieren, um mit den Wettbewerbern aus EU- und Nicht-EU-Ländern Schritt halten zu können.
Die Streichung der einkommenswirksamen Förderung reduziert das Durchschnittseinkommen i.H.v. 33.500 € je landwirtschaftlichem Betrieb um durchschnittlich weitere 4.000 € – bei Haupterwerbsbetrieben sogar 6.000 €.
Landwirte können als Preisnehmer, die höheren Kosten nicht weitergeben. Den Betrieben bleibt weniger Budget, um in nachhaltige Lösungen zu investieren. Die in Rede stehenden Streichungen konterkarieren daher die von der Regierung selbst so oft proklamierten Investitionen in eine nachhaltigere Agrarproduktion.
Innerhalb der Landwirtschaft wären Bio-Bauern und -Bäuerinnen durch die Haushaltsbeschlüsse besonders betroffen, da sie überwiegend mechanisch Unkräuter beseitigen. Ein Rückgang der Biobetriebe und zunehmender Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wären die Folge. Dem selbsternannten Ziel der Ampel-Koalition, bis zum Jahr 2030 den Anteil an Ökolandbau auf 30% auszubauen, läuft der aktuelle Haushaltsentwurf komplett entgegen.
Im schlimmsten Fall bedeuten die Streichungen, dass weitere Betriebe aufgrund des steigenden Kostendrucks ihre Hoftore schließen müssen. So würden mehr Lebensmittel auf langen, emissionsträchtigen Transportwegen importiert werden – eine ironische Folge der sogenannten „klimaschädlichen Subventionsstreichungen“.
Unterschreiben Sie diese Petition, um Ihre Unterstützung für unsere Familienbetriebe zu bekunden.

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