Text der Petition
Mit der Petition fordern wir, dass die erworbenen Rentenanwartschaften verpflichtend zwischen den Eheleuten während der Ehezeit geteilt werden. Die Hinterbliebenenrente und Hinterbliebenenpension könnte somit entfallen, da im Gegensatz zur aktuellen Situation, in der das Rentensplitting erst im Versorgungsausgleich während einer Scheidung erfolgt, bereits während der Ehe die Ansprüche zusammen erworben und je zur Hälfte aufgeteilt werden.
Begründung
Der Gender Pension Gap beschreibt die geschlechtsspezifische Rentenlücke in der Altersvorsorge von Frauen im Vergleich zu Männern. Im Jahr 2021 lag der Gender Pension Gap in Deutschland bei 42,6 Prozent. Das bedeutet, dass der durchschnittliche Anspruch auf die eigene Altersversorgung von Frauen ohne die Hinterbliebenenrente um circa 43 Prozent niedriger ist als der von Männern. Besonders betroffen vom Gender Pension Gap sind verheiratete und verwitwete Frauen, Personen mit niedrigem Berufsabschluss sowie ältere Rentnerinnen.
Die Ursachen des Gender Pension Gap sind vielfältig. Ein bedeutender Faktor besteht darin, dass Frauen im Vergleich zu Männern über deutlich weniger Erwerbsjahre verfügen. Dadurch sammeln sie weniger Rentenpunkte, was zu einem niedrigeren Rentenanspruch führt. Das liegt daran, dass Frauen häufiger und länger familienbedingt Auszeiten nehmen als Männer. Mehrheitlich betreuen die Frauen die Kinder oder pflegen Angehörige. Diese Erwerbsunterbrechungen führen dann zusätzlich zu strukturellen Nachteilen beim beruflichen Wiedereinstieg. Außerdem arbeiten Frauen häufiger in Teilzeit und von Frauen häufig ausgeübte Berufe, werden meistens schlechter bezahlt. Zudem sind Führungspositionen seltener mit Frauen besetzt. Auch die Entgeltlücke von Frauen gegenüber Männern ist eine Ursache des Gender Pension Gap. All das führt auch dazu, dass Frauen strukturell und gesellschaftlich bedingt weniger Geld zur Verfügung haben, um dies beispielsweise für ihre private Altersvorsorge zu nutzen. So sorgen deutlich weniger Frauen als Männer fürs Alter vor.
Durch das Rentensplitting wird im Renteninformationsschreiben beider Eheleute Transparenz geschaffen. Es würde verdeutlichen, dass, wenn eine Person in einer Ehe weniger oder keine Rentenansprüche sammelt – etwa auf Grund von familienbedingten Erwerbsunterbrechungen oder einer geringfügigen Beschäftigung – die andere Person in der Zeit dann für den*die Partner*in Rentenansprüche mit erwirbt, also dass die eigene Anwartschaft tatsächlich geringer ist als der durch die Lohnarbeit entstandene Anspruch. Das hat mehrere erfolgversprechende Effekte. Zum einen kann die Einsicht in die eigenen tatsächlichen Rentenansprüche einen Anreiz für beidseitige Beschäftigung bieten. Zum anderen würde unbezahlte Sorgearbeit, die sogenannte Care-Arbeit, aufgewertet werden, indem die eigenen Rentenanwartschaften für sorge leistende Personen auch steigen, selbst wenn sie deswegen keiner oder nur einer geringfügigen Lohnarbeit nachgeht. So wird die für die Familie und Gesellschaft unersetzliche Care-Arbeit in einem gewissen Maße unabhängig von der Elternzeit in Hinsicht auf die Rentenvorsorge entlohnt und die Eigenleistung der sorgenden Person anerkannt.