Text der Petition
Mit der Petition wird die Abschaffung des § 180 Absatz 1 des Strafgesetzbuches gefordert.
Begründung
Der Straftatbestand des § 180 Abs. 1 StGB erfasst Handlungen, die sexuelle Handlungen einer unter 16 jährigen Person mit jemand anderem theoretisch fördern können.
Erfasst wird insbesondere der Fall, dass ein Dritter einer Person Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, etwa Eltern oder ein Hotel, und dabei vom Kenntnis davon besteht, dass sich 2 unterschiedlich geschlechtliche Personen, darunter mindestens eine unter 16-jährige Person, dort aufhalten.
Die Rechtsnorm sollte gestrichen werden, weil sie keinen relevanten Schutz bietet, dafür aber Rechtsunsicherheit bei Eltern und Hotels schafft.
Unter 14-jährige werden anderweitig absolut geschützt und 14-15-jährige werden durch die Paragraphen 174 und 182 StGB hinreichend geschützt.
Die Reformkommission zum Sexualstrafrecht führt in ihrem Abschlussbericht von 2017 aus:
"Die Reformkommission empfiehlt einstimmig die Streichung dieser Vorschrift. Sie ist nicht geeignet, das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung der minderjährigen Person zu schützen. Das in § 180 Abs. 1 StGB enthaltene Kuppeleiverbot ist ein Relikt vorangegangener Gesetzesfassungen
...
Vor diesem Hintergrund ist es widersinnig, denjenigen zu bestrafen, der eine Gelegenheit für altersentsprechende sexuelle Handlungen verschafft, obwohl die Vornahme der sexuellen Handlung an sich legal und strafrechtlich irrelevant ist.
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Soweit es um fremdbestimmte Sexualität geht, greifen die Straftatbestände der §§ 174 Abs. 1 Nr. 1 und 182 Abs. 3 StGB ein, die für Personen unter 16 Jahren einen hinreichenden Schutz bieten."